Beschluss: geändert beschlossen

 

 


Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage die Inhalte der Planänderungen und teilt dem Gremium mit, dass eine Entscheidung bezüglich der Textfassung getroffen werden muss. Zur Auswahl stehen zwei Varianten, die sich bei der Gebietsbezeichnung MI für Mischgebiet und SO für Sondergebiet unterscheiden. Im Mi also Mischgebiet sind keine Ferienwohnungen zulässig, wohl aber im SO also Sondergebiet.

Das Gremium spricht sich für die Festlegung Sondergebiet (SO) aus und folgt ansonsten der Beschlussempfehlung.

 

 

 

 

 

Beschlussempfehlung:

 

 

Entwurfs- und  Auslegungsbeschluss

 

1.    Der Entwurfs und Auslegungsbeschluss vom 10.07.2015 wird aufgehoben.

 

2.    Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr umgrenzt durch Süderstraße, Mühlenstraße, Feldstraße und Badestraße und insbesondere für einen räumlichen Teilgeltungsbereich im nordwestlichen Teilabschnitt der Johannesstraße und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden geänderten Fassungen gebilligt.

 

3.    Der überarbeitete Entwurf der Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4  Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 


Abstimmungsergebnis:           10 Ja               0 Nein              0 Enthaltung