Die Verwaltung erklärt anhand der Vorlage.

Von einem KG Mitglied wird nachgefragt wie dort die Regelung für die Vermietung sei.

Die Verwaltung teilt mit, dass in der Innenstadt in den Mischgebieten die 40/60 Regelung zum Tragen kommen sollte sinngemäß wie bei B-Plan 22 (Südliche Innenstadt) und B-Plan 6 in Boldixum. Dabei sind 40% Dauerwohnen und 60% gewerblicher Nutzung bzw. Ferienwohnen gemeint.

Da seit dem Jahr 2013 im Mischgebiet (MI) Ferienwohnungen unzulässig sind, empfiehlt der Ausschuss nach kurzer Beratung als weiteres Planungsziel das Mischgebiet in ein „Sondergebiet-gemischte Nutzung und Tourismus“ zu ändern. 

 

Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss der Beschlussempfehlung mit der o.a. Ergänzung.
Zu Punkt b) wird hinzugefügt, dass die Planungsziele später folgen / ergänzt werden.

 

Herr Thomas Löwenbrück nimmt für Herrn Höger Frädrich an der Abstimmung teil.

Herr Holger Frädrich nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

 


Abstimmungsergebnis:           11 Jahr                        0 Nein              0 Enthaltung