Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Auf der Grundlage ihres Angebotes vom 28.04.2016 zum Abschluss eines Architektenvertrages in Höhe von 11.208,61 € brutto wird die Architektin Erika Lindemann, Ziegeleiweg 6a, 25938 Wyk auf Föhr mit der Objektplanung der Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses der Gemeinde Utersum beauftragt.

Vor Beauftragung ist die Bezuschussung zu klären.

 


 

Die Gemeinde Utersum beabsichtigt das bestehende Feuerwehrgerätehaus, Bi Trentaft, 25938 Utersum mit einem Anbau zu erweitern, um zusätzlichen Raum für Mannschaftsumkleide und Werkstatt zu schaffen.

Die Objektplanung wurde durch die Architektin Erika Lindemann, Wyk auf Föhr angeboten. Aufgrund der festgeschriebenen Prozentsätze der einzelnen Leistungsphasen innerhalb der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI), ist die Abfrage eines weiteren Angebotes nicht notwendig.

Die angebotene Leistung umfasst die Planung, Vergabe und Bauüberwachung der vorgesehenen Baumaßnahme der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses.

Die geschätzten Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf 72.000,00 € netto, bzw. 105.000,00 € brutto inkl. aller Nebenkosten. Dieser Betrag wird in der Berechnung des Honorarangebotes als anrechenbare Kosten zu Grunde gelegt.

Die Beauftragung der Architektenleistungen erfolgt in drei Stufen:

1.Stufe:    Leistungsphasen 1-4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung)

2.Stufe:    Leistungsphasen 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe)

3.Stufe:    Leistungsphasen 8-9 (Bauüberwachung, Objektbetreuung)

Es wird zunächst die 1.Stufe beauftragt, die weiteren Stufen werden gesondert abgerufen.

Das eingegangene Angebot wurde auf Grundlage der HOAI 2013 erstellt und durch das Bau- und Planungsamt gewertet.

Aus dem angebotenen Leistungsbild ergibt sich gemäß HOAI 2013 ein Gesamthonorar in Höhe von 11.208,61 € brutto.

 

Die Gemeindevertretung diskutiert ausführlich über die Beauftragung. Auf jeden Fall sind die Planungen in enger Zusammenarbeit mit der Feuerwehr vorzunehmen. Auch sollten die Feuerwehrgesetze und -verordnungen bekannt sein, damit die Planungen den Vorgaben entsprechen. Man ist sich einig, dass vor Beauftragung geklärt werden müsse inwieweit und wofür eine Bezuschussung von Dritten erfolgen könne.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig