Beschluss:
Zu a) Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 abgegebenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage
zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht
berücksichtigt.
- Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Satzungsbeschluss
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der
Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 11 für das Gebiet des Feriengebietes Goting Kliff sowie
des Wohngebietes westlich des Deelswai, bestehend aus dem Text (Teil B),
als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist
nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Frau Katharina Strödel aus dem Bau- und Planungsamtes des Amtes Föhr-Amrum berichtet ausführlich anhand der Vorlage: Nieb/000094/2.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum hat am 04.03.2014 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 17.11.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Im Rahmen der Auslegung vom 03.12.2014 bis zum 05.01.2015 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie privater Personen, die landesplanerische Abstimmung sowie die Ergebnisse der Stellungnahmen der Nachbargemeinden werden von Frau Katharina Strödel im Einzelnen verlesen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 6; davon anwesend: 6
6 Ja-Stimmen (Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung)
6 Ja-Stimmen (Punkte 3 bis 5 der Beschlussempfehlung)
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.