Beschluss:
- Der Entwurf für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) und die Begründung wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
Die Höheneinmessung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 solle übernommen werden und der zunächst geplante Weg aus Nord-Westen kommend solle aus den zukünftigen Planungen herausgenommen werden.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
- Der
Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.
Deshalb wird i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB von der Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a
BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden
Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Im Anschluss wird Frau Holle Paulsen über das Abstimmungsergebnis
informiert.
Frau Katharina
Strödel aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet ausführlich
anhand der Vorlage Nieb/000161/1.
Aus
Befangenheitsgründen verlässt Frau Holle Paulsen zur Beratung und Abstimmung
den Raum.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum hat am 14.02.2017 die Aufstellung für die 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet nördlich des Strandes bis zu einer Tiefe von ca. 250 m, westlich des Bredland-Baugebietes und östlich der Wegeverbindung vom Grevelingstieg bis zum Strand (Gelände “Waalem“) beschlossen.
Ziel ist es den langfristigen Bestand der Tagungsstätte für die Gemeinde Nieblum sicherzustellen, die bestehenden Nutzungsmöglichkeiten festzuschreiben und ferner planungsrechtliche Voraussetzungen für die baulichen Erweiterungen zu schaffen. Eine Änderung des Maß der baulichen Nutzung ist dabei ausdrücklich nicht vorgesehen.
Für die Schaffung der im Aufstellungsbeschluss beschriebenen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ist diese Bebauungsplanänderung erforderlich. Es werden keine inhaltlichen Änderungen erfolgen, nur eine Klarstellung verschiedener Sachverhalte, die im Laufe der weitergehenden Umsetzung des Vorhabens erfolgt sind. Aus den Planungsinhalten leiten sich die Planungsziele ab.
Ergänzend zum Aufstellungsbeschluss wird die Ausweisung von
Flächen für Nebenanlagen
- Aussichtsplattform – auf einer Teilfläche des bisherigen Privaten
Park als Planungsinhalt aufgenommen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ist der Entwurf des Bebauungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Dazu ist von der Gemeinde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Nach ausführlicher Diskussion spricht man sich dafür aus den Punkt 1 der Beschlussempfehlung wie folgt zu ergänzen:
Die Höheneinmessung aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 solle übernommen werden und der zunächst geplante Weg aus Nord-Westen kommend solle aus den zukünftigen Planungen herausgenommen werden.
Das Tor sowie der Feuerlöschbrunnen bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 6, davon anwesend : 5
5 Ja-Stimmen
0 Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Holle Paulsen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.