Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen ‚Strunwai‘ und ‚Madelwai‘ sowie zwischen dem ‚Fleegamwai‘ und den Schwimmbad und dem Schullandheim ‚Banhorn‘ und die Begründungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Zum Entwurf des geänderten Planes und der Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut die Stellungnahmen einzuholen. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wird auf 2 Wochen verkürzt und es dürfen nur Stellungnahmen zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eingeschränkt durchgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9;

 

Davon anwesend: 7. , Ja-Stimmen: 7. ,  Nein-Stimmen: 0.  ,  Stimmenthaltungen: 0…

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:…Peter Heck-Schau.

 

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Rehasan beabsichtigt am ‚Haus Sonnenau‘ der Mutter-Kind-Klinik notwendige Umbau- und Renovierungsarbeiten vorzunehmen.

Um die vorgesehenen Erweiterung des Hauses Sonnenau inklusive Neubau realisieren zu können und so das Kur- und Klinikangebot in der Gemeinde Norddorf qualitativ zu sichern wird der Bebauungsplan geändert und die GRZ von bisher 0,15 auf zukünftig 0,18 festgesetzt sowie die Baugrenzen angepasst.

 

Die Planungsunterlagen haben bereits in der Zeit vom 09.12.2016 - 09.01.2017 öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange wurden mit einem Schreiben vom 21.11.2016 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Baugrenzen wurden nach dem Beteiligungsverfahren geändert und es muss gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt werden.

 

Die Gemeinde beschließt die erneute Auslegung der geänderten Planunterlagen auf 2 Wochen zu verkürzen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird eingeschränkt durchgeführt. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten Planinhalten abgegeben werden.