Beschluss:

 

  1. Zur Sicherung der Planung beschließt die Gemeindevertretung im Hinblick auf die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a der Gemeinde Utersum die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre betreffend den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a für das Gebiet "Historische Ortslage", umgeben von den Straßen Triibergem, Strunwai, Boowen Taarep, Oner Taarep

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, im Namen der Gemeinde Utersum die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.


    Bürgermeisterin Göntje Schwab und Gemeindevertreter Jörg Rosteck nehmen wieder an der Sitzung teil.

 

Bürgermeisterin Schwab übernimmt die Sitzungsleitung.


 

Ausgelöst durch aktuelle Bauanträge ist aufgefallen, dass sich das Plangebiet des am 05.08.1999 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 5a in einer Weise entwickelt hat, die den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht mehr im vollen Umfang entspricht. Insbesondere wurden viele der in einem Dorfgebiet zu schützenden Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe umgenutzt, sodass im Interesse der Rechtssicherheit eine Anpassung der Art der Nutzung erforderlich wird.

 

Darüber hinaus haben sich durch die am 13.05.2017 in Kraft getretenen Novellierung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung Veränderungen ergeben, die eine Überprüfung der Bestandlage notwendig macht. Dies betrifft in diesem Zusammenhang im Besonderen die Klarstellung des Begriffs der Ferienwohnung nach § 13a BauNVO und die Änderung des § 22 BauGB.

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a für das Gebiet "Historische Ortslage", umgeben von den Straßen Triibergem, Strunwai, Boowen Taarep, Oner Taarep wird daher eingeleitet, um die künftige Entwicklung in der Ortslage im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage sowie des baulichen Bestandes zu sichern.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes hat die Gemeindevertretung im Einzelnen die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-      Im Interesse der Rechtsicherheit soll der Bebauungsplan Nr. 5a der Gemeinde Utersum unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes und der Prägung des Plangebietes angepasst werden.

 

-      Die Art der Nutzung soll als Sonstiges Sondergebiet SO – Dauerwohnungen und Tourismus festgesetzt werden.

 

-      Der Genehmigungsvorbehalt gemäß § 22 BauGB soll entsprechend der geänderten Gesetzeslage erweitert werden.

 

Um die Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele gewährleisten zu können, ist der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich.

 

Von Seiten der Stadtplanerinnen des Amtes werden die verschiedenen Möglichkeiten dargestellt zur Sicherung der Planung im Hinblick auf die beabsichtigten Ziele. Die Veränderungssperre ist dabei das härteste Mittel. Ein milderes Instrument wäre die Rückstellung. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass Sie keine Veränderungssperre beschließen wollen, sondern dass zunächst das mildere Instrument der Rückstellung gewählt werden soll.


Abstimmungsergebnis:       0 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen