Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. vorhabenbezogenen  Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 11 der Stadt Wyk auf für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gemelinstraße, hier insbesondere das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße sowie das Teilgebiet umgrenzt im Norden von der Waldstraße, im Osten vom Seeweg, im Süden durch die südliche Flur-stücksgrenze des Flurstücks 276 (eine Bautiefe südlich der Waldstraße) sowie im Westen vom Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Gmelinstraße eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeit  und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Stadtvertretung geprüft worden und werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Beratungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

  1. Auf Grund des  § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gemelinstraße, hier insbesondere das Teilgebiet östlich der Osterstraße in einer Bautiefe, südlich der Waldstraße und nördlich der Gmelinstraße sowie das Teilgebiet umgrenzt im Norden von der Waldstraße, im Osten vom Seeweg, im Süden durch die südliche Flur-stücksgrenze des Flurstücks 276 (eine Bautiefe südlich der Waldstraße) sowie im Westen vom Verbindungsweg zwischen Waldstraße und Gmelinstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil C), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Amtsdirektorin wird beauftragt die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungs-planes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter:  17, davon anwesend:  14 

 

Ja-Stimmen:  13  ;  Nein-Stimmen:  0  ;  Stimmenthaltungen:  1


Frau Dr. Ofterdinger-Daegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachverhalt, Problemstellung, Planungserfordernis

Um den langfristigen Bestand der Klinik Sonneneck für das Nordseeheilbad Wyk sicherzustellen, sollen die bestehende Nutzungsart festgeschrieben sowie die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung geschaffen werden.

 

Verfahrensstand

Nach dem Aufstellungsbeschluss für die 5. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 vom 02.04.2015 war eine städtebauliche Vereinbarung zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt geschlossen worden, mit der die Kostenübernahme der Planungskosten durch den Vorhabenträger und die Aufgabenverteilung zwischen den Vertragsparteien geregelt worden waren.

 

Nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und daraus erfolgten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 06.04.2017 durch die Stadtvertretung haben eine öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden.

 

Parallel zu den Abläufen um das Planverfahren ist zusätzlich zu bereits vorliegenden städtebaulichen Vertrag ein Durchführungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wyk auf Föhr abgeschlossen worden. Mit diesem Vertrag regeln die beiden Vertragsparteien die Einzelheiten zur Umsetzung des Vorhabens.

 

Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Durchführungsvertrages wird vor dem Satzungsbeschluss erfolgen, sodass diese Voraussetzung für den Satzungsbeschluss erfüllt sein wird.

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben die Wyker Dampfschiffs-Reederei sowie das Kreisbauamt Hinweise und Anregungen zu den Planunterlagen vorgetragen (siehe Anlage zur Vorlage). Die Abarbeitung der Hinweise und Anregungen haben zur einigen Ergänzungen und Klarstellungen der Planunterlagen geführt, ohne dass jedoch grundlegende Änderungen der Planung daraus folgten.

 

Von zwei Privatpersonen sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung Eingaben vorgebracht, die jedoch zur keiner Änderung der Planung führten.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Abwägung werden die Stellungnahmen berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt, wie in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

  1. Das Ergebnis der Abwägung hat zu einigen Ergänzungen und Klarstellungen der Planunterlagen geführt, die redaktionellen Charakters sind und keine grundlegenden Änderungen am Planentwurf nach sich ziehen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss erfolgen kann.