Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2019 zu erlassen.

 

 

Mit Herrn Hauke Stammer solle ein Termin für den Rechnungsprüfungsausschuss gemacht werden.


Bürgermeisterin Braun erläutert anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum hat sich entschlossen ein unbebautes Grundstück an der Wrixumer Mühle zu erwerben.

Für den Erwerb des Grundstückes werden 194.600 € inklusive Erwerbsnebenkosten im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement als Investitionskosten-Ansatz in den 1. Nachtrag eingestellt (Sachkonto 02900000).

Die Investition wird aus der Liquidität der Gemeinde Wrixum beglichen.

 

Im Zuge der Nachtragserstellung wurden im Bereich der Ergebnisrechnung nachfolgende Ertrags- und Aufwandspositionen aufgrund von aktuelleren Berechnungen/Daten angepasst.

Die Änderungen der Positionen sind im Produkt 611001 Steuern, Zuweisungen und Umlagen festgehalten.

 

Erträge

 

-           Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde um 54.500 € auf  250.000 € erhöht

-           die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich siegen um 9.000 € auf 22.500 €

-           die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich um 4.900 € auf 176.700 €

 

Aufwendungen

 

-           Die Ausgaben für die Kreisumlage wurden um 3.300 € nach unten angepasst und             betragen nun 270.200 €

-           bei der Amtsumlage reduzierte sich der Ansatz um 4.300 € auf 353.400 €

-          

 

Die Liquidität der Gemeinde belief sich zum 03. Januar 2019 auf rd. 334.000 €.

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von  -277.000 € ausgewiesen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig mit sieben Ja-Stimmen