Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2019 zu erlassen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum hat sich entschlossen ein unbebautes Grundstück an der Wrixumer Mühle zu erwerben.
Für den Erwerb des Grundstückes werden 194.600 € inklusive Erwerbsnebenkosten im Produkt 111010 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement als Investitionskosten-Ansatz in den 1. Nachtrag eingestellt (Sachkonto 02900000).
Die Investition wird aus der Liquidität der Gemeinde Wrixum beglichen.
Im Zuge der Nachtragserstellung wurden im Bereich der Ergebnisrechnung nachfolgende Ertrags- und Aufwandspositionen aufgrund von aktuelleren Berechnungen/Daten angepasst.
Die Änderungen der Positionen sind im Produkt 611001 Steuern, Zuweisungen und Umlagen festgehalten.
Erträge
- Der Ansatz der Gewerbesteuer wurde um 54.500 € auf 250.000 € erhöht
- die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich siegen um 9.000 € auf 22.500 €
- die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich um 4.900 € auf 176.700 €
Aufwendungen
- Die Ausgaben für die Kreisumlage wurden um 3.300 € nach unten angepasst und betragen nun 270.200 €
- bei der Amtsumlage reduzierte sich der Ansatz um 4.300 € auf 353.400 €
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Die Liquidität der Gemeinde belief sich zum 03. Januar 2019 auf rd. 334.000 €.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln in Höhe von -277.000 € ausgewiesen.