Beschluss: ungeändert beschlossen

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Im Zusammenhang mit den Anträgen vom 06.05.2015, 22.04.2016, 16.03.2017 und 10.04.2018 auf Gewährung von Fehlbetragszuweisungen nach § 12 Finanzausgleichsgesetz (FAG) für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 hat das Kommunale Prüfungsamt bei der Gemeinde Wittdün eine Ordnungsprüfung durchgeführt.

 

Der vollständige Prüfbericht kann in der Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Zimmer 9 (OG) eingesehen werden.

 

Das Prüfungsergebnis rechtfertigt es, von einer Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) abzusehen.

 

In Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde wird das Prüfungsverfahren seitens des Kommunalen  Prüfungsamtes abgeschlossen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum nimmt den Bericht über die Ordnungsprüfung der Gemeinde Wittdün auf Amrum für die Haushaltsjahre 2014 bis 2013 zur Kenntnis.