Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Amtes Föhr-Amrum wird vom Amtsdirektor vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

Der Jahresabschluss wird auf 55.258.371,00 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss beläuft sich auf  1.006.881,06 EUR.

 

Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln der Einheitskasse beträgt zum Jahresabschluss 17.152.478,07 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses gem. § 14 Abs. 5 des KPG i.V. § 95n Abs. 4 und 5 GO wird der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.  1.879.498,42 EUR werden genehmigt.

 

Herr Stammer verlässt die Sitzung wieder.

 


Frau Schwab berichtet anhand der Vorlage Amt/000320.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Föhr-Amrum hat den Jahresabschluss 2017 des Amtes Föhr-Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik, ausweislich des Prüfungsprotokolls beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95n GO festgestellt:

Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

Das Vermögen und die Schulden wurden richtig nachgewiesen.

Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

 

Dem Jahresabschluss ist der Lagebericht beigefügt.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 1.879.498,42 EUR sollen in der nächsten Sitzung des Amtsausschusses genehmigt werden.

Hinweis: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf die fehlende Umbuchung der Deckungskreise und Ausweisänderungen von zu buchenden Sachverhalten im Zusammenhang mit der engeren Auslegung der GemHVO-Doppik zurückzuführen.
Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben stehen über- und außerplanmäßigen Einnahmen von 1.865.007,79 EUR gegenüber.


Der Planansatz der ordentlichen Aufwendungen (17) aus der Ergebnisrechnung 2017 beträgt 8.727.672,14 EUR. Dem gegenüber steht das IST mit 8.860.151,98 EUR. In dem IST sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben mit enthalten. Der Planansatz wurde somit um 132.479,84 EUR überschritten.

 

 

Die Sitzung wird um 11:30 Uhr für fünf Minuten unterbrochen, um Herrn Hauke Stammer aus dem

Fachbereich Finanzen des Amtes Föhr-Amrum hinzu zu holen. Herr Stammer erläutert einzelne Punkte näher und beantwortet Fragen aus der Ausschussrunde. Die Steigerung des Schuldenstands um 10 Mio. Euro resultiere hauptsächlich aus den Baumaßnahmen an der Eilun Feer Skuul nebst Turnhalle. Höhere Mietaufwendungen seien aufgrund der Auslagerung der Schulklassen im Zuge der EFS-Baumaßnahme entstanden. Der Jahresüberschuss ergebe sich insbesondere aus der Auflösung der Rückstellung für die Beamtenbeihilfen. Hinzu kämen Zuweisungen des Landes, Mehrerträge aus der Amtsumlage, Benutzungs- und Verwaltungsgebühren und Mieterträge. Aufgrund der hohen Liquidität (17 Mio. Euro), die sich in der Einheitskasse des Amtes befinden, entstünden dem Amt hohe Verwahrgeldkosten (Strafzinsen). Die Verwahrgeldkosten würden vom Amtshaushalt getragen. Eine Vergabe von internen Krediten (Gemeinde an Gemeinde) sei nicht zulässig.

 

Im Folgenden wird abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen