Sitzung: 22.10.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: Witt/000085/5
Die 1. stellv.
Bürgermeisterin Carmen Klein übernimmt den Vorsitz.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 4 bis Nr. 12 sowie die baulichen Anlagen
südlich der Wandelbahn südlich des Parkplatzes am Anleger sind bisher nicht
durch verbindliche Bauleitplanung überplant. Die im Plangebiet vorhandenen
Gebäude sind vor mehr als 45 Jahren errichtet und seitdem nicht wesentlich
verändert worden. Nunmehr stehen für diesen Bereich umfangreiche bauliche
Maßnahmen und Umstrukturierungen in Aussicht, so dass sich für diesen Teil der
Ortslage ein Planungserfordernis abzeichnet. Eine weitere Beurteilung von
Maßnahmen nach § 34 BauGB kann der besonderen Situation im Ankunftsbereich für
alle Amrumtouristen weder bezüglich Art und Maß der Nutzung noch bezüglich der
Gestaltung im Ortseingang gerecht werden.
Davon
abweichend besteht für den Fähranleger samt Anlegestellen, Abfertigungsgebäude,
Parkplätzen und Aufstellspuren sowie Hochwasserschutzmaßnahmen kein
Erfordernis für eine Überplanung durch die Gemeinde; dieser Bereich soll und
muss bezüglich seiner Nutzung variabel bleiben und entsprechend den
Erfordernissen und Bedürfnissen gestaltet werden können. Vergleichbares gilt
für das unbebaute Flurstück 249 westlich der Inselstraße im Verlauf der L 215;
das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und soll vorerst nicht
baulich, sondern als Grünzone am Inseleingang oder für touristische
Einrichtungen genutzt werden.
Zur
Sicherung der Planung und zur Vermeidung, dass durch zwischenzeitlich
anstehende Entscheidungen die rechtsverbindliche Umsetzung der gemeindlichen
Planungsziele unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wurde
für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.
Die
Gemeindevertretung hat am 27.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2 A
„Ortslage Mitte Nordost“ gebilligt, zur Auslegung bestimmt bzw. die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch das Amt Föhr-Amrum
veranlasst. Diese formellen Beteiligungsverfahren sind nunmehr durchgeführt
worden.
a) Aufhebung des
Satzungsbeschlusses
Am 04.06.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ als Satzung beschlossen.
Da die Anlage „Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen“ samt den darin enthaltenen Abwägungsvorschlägen zwar den
Gemeindevertreterinnen und –vertretern vorlag und auch deren Inhalt vorgetragen
worden aber für die Bürger nicht unter www.amtfa.de einsehbar war, ist die Abwägung zu
wiederholen.
Aus diesem Grund muss der am 04.06.2019 gefasste Satzungsbeschluss aufgehoben und eine erneute Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken sowie ein erneuter Satzungsbeschluss erfolgen.
b) erneute Behandlung der eingegangenen
Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB,
Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1
LaPlaG
Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.
c) erneuter
Satzungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ wird unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen erneut beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Beschluss:
Zu a) Aufhebung des
Satzungsbeschlusses:
- Die Gemeindevertretung beschließt den am 04.06.2019 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ aufzuheben.
Zu b) erneute
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen:
- Die anlässlich der formellen Beteiligung der
Öffentlichkeit vorgetragene Anregung zur Planung sowie die eingegangenen
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat
die Gemeindevertretung geprüft und dazu entsprechend den in der Anlage
ausgeführten Abwägungsvorschlägen Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien
haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen
abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der
Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen
berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden
sind.
- Die aufgrund der Abwägung vorgenommenen
Änderungen in Planzeichnung, Text und Begründung sowie die Zulassung von
sozialen Einrichtungen als Ausnahme im Bereich des Sondergebietes für
touristische Einrichtungen und die - aufgrund der erfolgten Naturschutzfachlichen
Überprüfung - ergänzten Aussagen zu nicht vorhandenen gesetzlich
geschützten Biotopen in der Begründung berühren nicht die Grundzüge der
Planung bzw. sind allgemeingültige Hinweise oder dienen der Klarstellung
und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich.
- Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird
beauftragt, die Privatpersonen sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung
gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
Zu c) erneuter
Satzungsbeschluss:
- Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13a des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt
geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land
Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der
zuletzt geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan
Nr. 2 A „Ortslage Mitte Nordost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A)
und dem Text (Teil B), als Satzung.
Das ca. 1,215 ha
große Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Ortszentrum von Wittdün beiderseits
der ostwärtigen Inselstraße, östlich der Volkert-Quedens-Straße bzw. der
Landesstraße 215 und wird begrenzt
im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke
Inselstraße Nr. 12, Nr. 14a und Nr. 14b sowie des Deckwerks nördlich der
nördlichen Wandelbahn östlich des Fähranlegers,
im Osten
durch die
westlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 5 in Verlän-
gerung bis zur
südlichen Grenze des Grundstücks Inselstraße Nr. 8,
im Süden
durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße
Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 8 sowie Inselstraße Nr. 5, Nr. 7, Nr. 9 und Nr. 11,
im Westen
durch die östliche Grenze der
Volkert-Quedens-Straße sowie die östliche Grenze der Inselstraße im Verlauf der
L 215.
- Die
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum
wird beauftragt, den Flächennutzungsplan
„Insel Amrum“ - unter Beachtung der Hinweise des Kreises Nordfriesland -
Fachdienst Bauen und Planen/Hauptsachgebiet Planung - vom 25.02.2019 -
durch Berichtigung anzupassen sowie den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 2
A „Ortslage Mitte Nordost“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum durch die
Gemeindevertretung nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten
für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Zusätzlich ist in
der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins
Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl
der Gemeindevertreter/innen: 11
Davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund des § 22
GO ist folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister
Heiko Müller.