Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die 1. stellv. Bürgermeisterin Carmen Klein übernimmt den Vorsitz.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 4 bis Nr. 12 sowie die baulichen Anlagen südlich der Wandelbahn südlich des Parkplatzes am Anleger sind bisher nicht durch verbindliche Bauleitpla­nung überplant. Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude sind vor mehr als 45 Jahren errichtet und seitdem nicht wesentlich verändert worden. Nunmehr stehen für diesen Bereich umfangreiche bauliche Maßnahmen und Umstrukturierungen in Aussicht, so dass sich für diesen Teil der Ortslage ein Planungserfordernis abzeichnet. Eine weitere Beurteilung von Maßnahmen nach § 34 BauGB kann der besonderen Situation im Ankunftsbereich für alle Amrumtouristen weder bezüglich Art und Maß der Nutzung noch bezüglich der Gestaltung im Ortseingang gerecht werden.

Davon abweichend besteht für den Fähranleger samt Anlegestellen, Abfertigungsgebäude, Park­plätzen und Aufstellspuren sowie Hochwasserschutzmaßnahmen kein Erfordernis für eine Überplanung durch die Gemeinde; dieser Bereich soll und muss bezüglich seiner Nutzung variabel bleiben und entsprechend den Erfordernissen und Bedürfnissen gestaltet werden können. Vergleichbares gilt für das unbebaute Flurstück 249 westlich der Inselstraße im Verlauf der L 215; das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde und soll vorerst nicht baulich, sondern als Grünzone am Inseleingang oder für touristische Einrichtungen genutzt werden.

Zur Sicherung der Planung und zur Vermeidung, dass durch zwischenzeitlich anstehende Entscheidungen die rechtsverbindliche Umsetzung der gemeindlichen Planungsziele unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde, wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen.

Die Gemeindevertretung hat am 27.11.2018 den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 2 A „Ortslage Mitte Nordost“ gebilligt, zur Auslegung bestimmt bzw. die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch das Amt Föhr-Amrum veranlasst. Diese formellen Beteiligungsverfahren sind nunmehr durchgeführt worden.

 

a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses

 

Am 04.06.2019 wurde der Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ als Satzung beschlossen.

 

Da die Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ samt den darin enthaltenen Abwägungsvorschlägen zwar den Gemeindevertreterinnen und –vertretern vorlag und auch deren Inhalt vorgetragen worden aber für die Bürger nicht unter www.amtfa.de einsehbar war, ist die Abwägung zu wiederholen.

 

Aus diesem Grund muss der am 04.06.2019 gefasste Satzungsbeschluss aufgehoben und eine erneute Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken sowie ein erneuter Satzungsbeschluss erfolgen.

 

b) erneute Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 2 Abs. 4 BauGB, § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB, Abstimmung mit den Zielen der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB und § 16 Abs. 1 LaPlaG

 

Im Rahmen des bisherigen Bauleitplanverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen, die in der Anlage „Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen“ zur Vorlage mit entsprechenden Abwägungsvorschlägen zusammengestellt sind.

 

c) erneuter Satzungsbeschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ wird unter Berücksichtigung der bisherigen Abstimmungen erneut beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2A ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Beschluss:

 

Zu a) Aufhebung des Satzungsbeschlusses:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den am 04.06.2019 gefassten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 2A der Gemeinde Wittdün auf Amrum für das Gebiet „Ortslage Mitte Nordost“ aufzuheben.

 

Zu b) erneute Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen:

 

  1. Die anlässlich der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragene Anregung zur Planung sowie die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und dazu entsprechend den in der Anlage ausgeführten Abwägungsvorschlägen Beschlüsse gefasst; andere Beurteilungskriterien haben sich nicht ergeben. In den Beschlussfassungen sind die jeweiligen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte aufgeführt und die Ergebnisse der Prüfung begründet; weiterhin ist dargelegt, welche Anregungen berücksichtigt, nicht berücksichtigt oder teilweise berücksichtigt worden sind.
  2. Die aufgrund der Abwägung vorgenommenen Änderungen in Planzeichnung, Text und Begründung sowie die Zulassung von sozialen Einrichtungen als Ausnahme im Bereich des Sondergebietes für touristische Einrichtungen und die - aufgrund der erfolgten Naturschutzfachlichen Überprüfung - ergänzten Aussagen zu nicht vorhandenen gesetzlich geschützten Biotopen in der Begründung berühren nicht die Grundzüge der Planung bzw. sind allgemeingültige Hinweise oder dienen der Klarstellung und lösen keine Drittbetroffenheit aus. Eine erneute Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit ist somit nicht erforderlich.
  3. Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, die Privatpersonen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen bzw. Hinweise zur Planung gegeben haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu c) erneuter Satzungsbeschluss:

 

  1. Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.I S.2414) in der zuletzt geltenden Fassung sowie nach § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22.01.2009 (GVOBl. Schl.-H. S.6) in der zuletzt geltenden Fassung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 2 A „Ortslage Mitte Nordost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

Das ca. 1,215 ha große Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Ortszentrum von Wittdün beiderseits der ostwärtigen Inselstraße, östlich der Volkert-Quedens-Straße bzw. der Landesstraße 215 und wird begrenzt

im Norden

durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 12, Nr. 14a und Nr. 14b sowie des Deckwerks nördlich der nördlichen Wandelbahn östlich des Fähranlegers,

im Osten

durch die westlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 2 und Nr. 5 in Verlän-

gerung bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Inselstraße Nr. 8,

im Süden

durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Inselstraße Nr. 4, Nr. 6 und Nr. 8 sowie Inselstraße Nr. 5, Nr. 7, Nr. 9 und Nr. 11,

im Westen

durch die östliche Grenze der Volkert-Quedens-Straße sowie die östliche Grenze der Inselstraße im Verlauf der L 215.

  1. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Amtsdirektor des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, den Flächennutzungsplan „Insel Amrum“ - unter Beachtung der Hinweise des Kreises Nordfriesland - Fachdienst Bauen und Planen/Hauptsachgebiet Planung - vom 25.02.2019 - durch Berichtigung anzupassen sowie den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 2 A „Ortslage Mitte Nordost“ der Gemeinde Wittdün auf Amrum durch die Gemeindevertretung nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Satzung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen: 11

Davon anwesend: 7

 

Ja-Stimmen: 7                   Nein-Stimmen: 0                          Stimmenthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO ist folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er ist weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Bürgermeister Heiko Müller.