Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.


Bürgermeister Hess berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Bei dem Bauvorhaben wurde durch eine ortsansässige Firma der Hochbau ausgeführt. Hier zu zählte auch die Erstellung der Fundamente und Sockel für die Carportanlage und die dazugehörigen Abstellräume.

Diese Arbeiten wurden nicht entsprechend der Ausführungszeichnungen hergestellt und sind in der Maßhaltigkeit nicht abnahmefähig. Die ausführende Firma wurde gem. VOB angemahnt und zur Behebung der Mängel fristgerecht aufgefordert. Die Frist wurde nicht eingehalten. Es wurde eine Nachfrist gem. VOB eingeräumt mit gleichzeitiger Androhung, den Auftrag zu kündigen und eine Fremdfirma mit der Nachbesserung zu beauftragen. Auch diese Frist wurde durch die Firma nicht eingehalten. Der Auftrag zur Nachbesserung wurde der Firma daher entzogen.

 

Es wurde ein Angebot der Firma Wyker-Tiefbau in Zusammenarbeit der Firma Eberhardt von Sylt eingefordert.

 

1. Wertungsstufe: Prüfung der Vollständigkeit

Die Angebotsendsumme stellen sich wie folgt dar:

1

Wyker Tiefbau GmbH&Co.KG, Wyk auf Föhr

41.592,76 € brutto

 

Prüfung der Eignung der Bieter nach S 16 Abs. 2 VOB/A

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend S 6 VOB/A wurde im Vorwege durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung der Sanierung geeignet einzustufen.

Für eine Betonsanierung können nur bestimmte Firmen angefragt werden. Im Bereich des nördlichen Schleswig-Holsteins ist es nicht gelungen, weitere Firmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach S 16 Abs. 3 VOB/A

l.                   Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab keine Rechenfehler. Es wurden keine Nachlässe, Bedingungen oder Skonti gewährt.

Il.           Technische Prüfung

Im Rahmen der Feststellung Istzustandes und der Sanierungsmöglichkeiten wurde eine Bestandsaufnahme vor Ort mit dem Bieter vorgenommen.

III.          Wirtschaftliche Prüfung

Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

Nach Wertung aller Stufen, ergibt sich folgende Rangfolge:

1

Firma Wyker Tiefbau GmbH & Co.KG, Wyk

41.592,76


Bei der Beurteilung der Preise sind keine Unstimmigkeiten oder Auffälligkeiten aufgetreten. Es lassen sich aus dem Angebot keine Formen eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens erkennen. Die Einheitspreise unterwerfen sich den üblichen kalkulatorischen Schwankungen. Hinweise auf Mischkalkulationen lassen sich nicht erkennen. Das Angebot ist unter dem Sachverhalt der Sanierung und der guten Auslastung im Baugewerbe zustande gekommen.

Kostenverfolgung

Da nur ein Angebot abgegeben wurde, ist eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit nur mit Hilfe von Erfahrungswerten einzuschätzen. Die Einheitspreise entsprechen den zur Zeit auf dem Mark üblichen Konditionen und lassen keine Überteuerung erkennen.

Die Kosten werden über einen Einbehalt bei Firma Clausen und der Wahrnehmung der eingereichten Bürgschaften gegengerechnet.

 

Der Bürgermeister hat am 28. November 2019 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, den Auftrag für die Sanierungsarbeiten auf das Angebot der Firma Wyker Tiefbau GmbH & Co.KG, Koharder Weg 10, Wyk auf Föhr zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig