Sitzung: 22.01.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: Old/000133
Beschluss:
Das Planungsbüro Sven Methner, Zingelstraße 50, 25704 Meldorf, wird auf Grundlage des Honorarangebotes vom 06.01.2020 in Höhe von brutto 9.746,10 EUR mit den Planungsleistungen für die Bedarfsanalyse für die Entwicklung eines Gewerbegebotes in der Gemeinde Oldsum beauftragt.
Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt dem
Planungsbüro das Ergebnis mitzuteilen.
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter/innen 9
Davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen:
0
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:0
Frau Jannike Harder erläutert anhand der
Vorlage.
Sachdarstellung
mit Begründung:
Die Gemeinde Oldsum beabsichtigt die Entwicklung eines
Gewerbegebietes, in dem ortsansässige Betriebe die Möglichkeit zur Ansiedlung
bekommen sollen, deren Entwicklungsperspektiven aufgrund bereits ausgeschöpfter
Erweiterungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind. Dieses Vorhaben wurde
bereits mit den Vertretern der Landes- sowie Kreisplanung erörtert. Hier wurde
als Voraussetzung formuliert, dass für die Größenbestimmung des
zukünftigen Gebewerbegebietes die konkreten Bedarfe festzustellen und
aufzuzeigen sind und die Standortwahl vor dem Hintergrund von
Alternativstandorten zu begründen ist.
Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum
hat für diese Bedarfsanalyse als Vorarbeit für eine spätere Bauleitplanung, in
Rücksprache mit der Gemeinde Oldsum, ein Angebot eines im Hause bekannten
Planungsbüros eingeholt.
Das Planungsbüro Sven Methner, Zingelstraße
50, 25704 Meldorf hat daraufhin ein Honorarangebot für die Bedarfsanalyse von Gewerbeflächen
in der Gemeinde Oldsum erstellt.
Das Angebot umfasst die allgemeine Bestandsaufnahme
der Ausgangslage, die Bedarfsermittlung der örtlichen Gewerbetreibenden, eine
Standortalternativprüfung sowie die Darstellung der Ergebnisse und deckt somit
die von der Landesplanung geforderte Grundlagenermittlung ab.
Das Honorarangebot beläuft
sich auf pauschal brutto 9.746,10 EUR
(inkl. Nebenkosten).