Die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses begrüßt Herrn Jansen vom Kreis Nordfriesland und dankt ihm für sein Kommen.

 

Anschließend verliest sie auszugsweise den Antrag der KG.

 

Aufgrund des demografischen Wandels kommt es zunehmend zu Veräußerungen von Grundstücken, was zu einem strukturellen Wandel führt, sodass ehemals dauerhaft genutzter Wohnraum so nicht mehr zur Verfügung steht, sondern als Zweit- oder Ferienwohnsitz angeboten und genutzt wird.

 

Die Stadt versuche seit Längerem dem Einhalt zu gebieten, in dem sie Sondergebiete für Dauerwohnen und Touristenbeherbergung festsetzt oder die Nutzung über städtebauliche Verträge festschreibt. Trotz dieser Bemühungen gelingt es nicht ausreichend Wohnraum für Einheimische vorzuhalten.

 

Herr Jansen berichtet dazu, dass die Verdrängung von Dauerwohnungen durch Zweitwohnungen nicht nur durch den gesellschaftlichen Wandel bedingt ist, sondern auch der Anlage von Privatvermögen dient. Eine Sättigung dieses Marktes sei derzeit nicht abzusehen.

 

Die Stadt Wyk auf Föhr hat die Möglichkeiten die Wohnraumentwicklung über Satzungen zu steuern. Die Verstöße gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen werden derzeit nur unzureichend geahndet.

 

Der Kreis Nordfriesland ist derzeit personell nicht in der Lage in solchen Fällen ordnungsbehördlich einzuschreiten. Der Vollzug liegt einzig beim Kreis Nordfriesland, diese Aufgabe kann nicht übertragen werden.

 

Die Prioritäten sind wie folgt gesetzt:

1 Gefahrenabwehr

2. Rechtswidrige Nutzungen/Umnutzungen

3. Verstöße gegen gestalterische Festsetzungen.

 

Derzeit ist es so, dass sich der Priorität 2 dann angenommen wird, wenn es hierfür personelle Kapazitäten gäbe.

 

2013 hätte der Gesetzgeber Gemeinden die Möglichkeit gegeben, sich bei der Umnutzung von Wohn- zu Zweitwohnungsnutzung, einen Genehmigungsvorbehalt einzuräumen (§ 22 Abs. 1 Satz 5 BauGB). Man könne hier Ausnahmetatbestände festlegen, wann eine solche Genehmigung ausgesprochen werden könne. Die Genehmigung sei personen- nicht grundstücksbezogen. Bereits von der Ankündigung einer solchen Satzung würde eine gewisse Breitenwirkung ausgehen.

 

Grundvoraussetzung für die Aufstellung einer solchen Satzung sei die genaue Darstellung der Wohnbevölkerung. Dies bedeute einen hohen Verwaltungsaufwand. Jeder Ummeldeakt löse gleichzeitig ein Genehmigungsverfahren aus.

 

Die Stadt solle außerdem auf die Ausweisung von Sondergebieten in Bestandsbebauungsplänen absehen, da diese nicht rechtssicher seien. Besser wären hier die Festsetzungen von z. B. allgemeinen Wohngebieten mit einer Quotierung von Ferienwohnungen. Die Quotierung darf nicht über 30 % liegen, dann hätte man ein Misch- oder Gewerbegebiet.

 

Hierzu müsse eine vollständige Bestandserhebung des genehmigten und tatsächlichen Bestandes angefertigt werden. Außerdem müsse dieser Kataster ständig aktualisiert und fortgeschrieben werden. Dieser Verwaltungsaufwand muss von der zuständigen Verwaltung selbst durchgeführt werden und kann nicht an externe Büros vergeben werden. Um eine genaue Erhebung anfertigen zu können, müsse der Aufstellungsbeschluss mit konkreten Planungszielen gefasst werden und gleichzeitig eine Veränderungssperre erlassen werden. Innerhalb der Gültigkeit der Veränderungssperre müsse die Bearbeitung der Satzung abgeschlossen werden.

 

Der Vollzug der dann erteilten Genehmigungen/Ablehnung bliebe aber weiterhin Aufgabe des Kreises Nordfriesland.

 

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion erkundigt sich nach der Nachweispflicht für die Nutzung der Zweitwohnung, da man nicht verpflichtet sei, seinen Zweitwohnsitz anzumelden.

 

Herr Jansen führt hierzu aus, dass ein Abgleich mit den Meldedaten erlaubt sei. Sei eine Wohnung mehr als 3 Jahre nicht genutzt worden verliert sie ihre Genehmigungen und kann diese nicht ohne weiteres wieder aufnehmen.

 

Ein Mitglied der KG erkundigt sich, ob der Kreis Nordfriesland nicht eine Mustersatzung oder eine Handreichung zur Verfügung stellen könne. Immer müssten die Kommunen „das Rad neu erfinden“ und dann würde die Satzungen doch wieder ihre Wirkung verfehlen.

 

Herr Jansen antwortet hierauf, dass es keine Mustersatzung gäbe und diese auch nur schwierig aufzustellen sei, da alle öffentlichen Belange der jeweiligen Gemeinde abgewogen werden müssten. Der Kreis Nordfriesland bietet die Mithilfe bei der Entwicklung einer solchen Satzung an.

 

Ein Mitglied der Grünen-Fraktion sagt, dass er sehr unbefriedigend sei, dass keiner der angezeigten Fehlnutzungen ordnungsbehördlich verfolgt werde. Architekten und Makler geben Interessenten direkt weiter, dass eine der Genehmigung abweichende Nutzung ihrer Immobilie kein Problem sei, da sowieso nicht eingeschritten werde.

 

Herr Jansen erwidert hierzu, dass jetzt 5 Vollzeitstellen in der Bauordnungsbehörde vergeben worden seien. Man nimmt an, dass bereits der Vollzug einzelner illegaler Nutzungen eine Breitenwirkung auslösen wird. Die Altfälle werden weiterhin verfolgt.

 

Es wird gefragt, warum es verschiedene Herangehensweisen bei der Erteilung von Baugenehmigungen bei Waldanrainern gäbe.

 

Herr Jansen merkt an, dass dies im Zuständigkeitsbereich der unteren Forstbehörde läge. Diese werde vom Kreis Nordfriesland im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Hier wird dann beurteilt, ob es sich um einen Wald nach Landeswaldgesetzt handelt und ob der ggf. nicht eingehaltene Schutzabstand kompensiert werden kann.

 

Im Anschluss an die Diskussion bedankt sich die Vorsitzende des Bauausschusses bei Herrn Jansen für seine Anregungen und die angebotene Hilfe.

 

Es wird vereinbart, das Thema in den Fraktionen zu beraten sowie in der nächsten Ausschusssitzung zu vertiefen und ggf. entsprechende Beschlüsse zu fassen.