Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung stimmt dem Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu.


Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts1 und des Bundesverwaltungsgerichts2 (kurze Zusammenfassung anbei) ist die Berechnung der Zweitwohnungssteuer anhand der mit dem Verbraucherindex hochgerechneten Jahresrohmiete nach den Wertverhältnissen im Jahr 1964 veraltet und daher nicht mehr zulässig.

1 Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2019, Az. 1 BvR 807/12, 1 BvR 2917/13

2 Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2019, Az. BVerwG 9 C 6.18, BVerwG 9 C 7.18, BVerwG 9 C 3.19, BVerwG 9 C 4.19

 

Da auch die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Wyk auf Föhr die Berechnung der Zweitwohnungssteuer anhand dieser Jahresrohmiete vorschrieb, wurde die Satzung neu gefasst. Diese Neufassung wird bezüglich der geänderten Berechnungsweise rückwirkend erfolgen. Die Satzung wird ein Schlechterstellungsverbot für die Vergangenheit beinhalten. Weitere Änderungen aufgrund aktueller Rechtsprechungen sowie Gesetzesänderungen sind rot dargestellt.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig