Beschluss:

 

Abwägung eingegangener Stellungnahmen

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der vorliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) beschlossen.
  2. Der Amtsdirektor wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mitzuteilen.

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenenthaltungen:

-

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig erneut gefasst. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt.

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung. einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung“, einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemischten Baufläche. Die Ausweisung der Flächen soll die durch den B-plan entstehenden Nutzungen planungsrechtlich vorbereiten. Zum einen soll für das bereits vorhandene Heizwerk auch in Hinblick auf eine Erweiterung der Energieerzeugung durch solare Strahlungsenergie Planungsrecht geschaffen werden. Zum anderen soll der identifizierte Bedarf an Gewerbeflächen ausgewiesen werden.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Sven Methner, Meldorf beauftragt. Der Auftrag ist mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung mittlerweile auf die Ingenieursgemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf, übergegangen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist im Zuge einer einmonatigen Auslage durchgeführt worden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, wurden mit Schreiben vom 11.08.2022 um eine Stellungnahme bis zum 14.09.2022 gebeten. Die Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägungstabelle zusammengefasst. Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechend der in der Abwägungstabelle vorgeschlagenen Abwägungsentscheidungen im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

 

Die Planunterlagen haben nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung eine weitere Änderungen erfahren, da die Flurstücke 96 und 97 der Flur 7 (Haus 37b und 37 c) nun ebenfalls Teil des 3. Änderung des Flächennutzungsplans sind. Die genannten Flächen sind im F-Plan der Gemeinde Oldsum zurzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die gegenwärtige gewerbliche Nutzung entspricht nicht mehr der Darstellung des F-Plans. Um ggf. die auf den Grundstücken vorhandenen Gewerbebetriebe im Zuge der Erstellung eines Bebauungsplans überplanen zu können, sind die Flächen als Mischgebiet (MI) in der Änderung des F-Plans berücksichtigt worden.