Beschluss:
Abwägung
eingegangener Stellungnahmen
- Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in
der vorliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) beschlossen.
- Der Amtsdirektor wird beauftragt denen, die
Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung
mitzuteilen.
Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss
- Der Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter: |
9 |
davon anwesend: |
8 |
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
- |
Stimmenenthaltungen: |
- |
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 21.10.2020 den Aufstellungsbeschluss
für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oldsum für das Gebiet
zwischen Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer
Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstig erneut gefasst. Im
Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 8 aufgestellt.
Ziel der Planung ist die Ausweisung. einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Energieerzeugung“, einer gewerblichen Baufläche sowie einer gemischten Baufläche. Die Ausweisung der Flächen soll die durch den B-plan entstehenden Nutzungen planungsrechtlich vorbereiten. Zum einen soll für das bereits vorhandene Heizwerk auch in Hinblick auf eine Erweiterung der Energieerzeugung durch solare Strahlungsenergie Planungsrecht geschaffen werden. Zum anderen soll der identifizierte Bedarf an Gewerbeflächen ausgewiesen werden.
Mit der
Ausarbeitung des Planentwurfes wurde das Planungsbüro Sven Methner, Meldorf
beauftragt. Der Auftrag ist mit Beschlussfassung der Gemeindevertretung
mittlerweile auf die Ingenieursgemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf,
übergegangen.
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit ist im Zuge einer einmonatigen Auslage durchgeführt worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden könnte, wurden mit Schreiben vom 11.08.2022 um eine Stellungnahme
bis zum 14.09.2022 gebeten. Die Stellungnahmen sind in der beiliegenden Abwägungstabelle
zusammengefasst. Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechend der in der
Abwägungstabelle vorgeschlagenen Abwägungsentscheidungen im vorliegenden Entwurf
berücksichtigt.
Die Planunterlagen
haben nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung eine weitere Änderungen
erfahren, da die Flurstücke 96 und 97 der Flur 7 (Haus 37b und 37 c) nun
ebenfalls Teil des 3. Änderung des Flächennutzungsplans sind. Die genannten
Flächen sind im F-Plan der Gemeinde Oldsum zurzeit als landwirtschaftliche
Fläche ausgewiesen. Die gegenwärtige gewerbliche Nutzung entspricht nicht mehr
der Darstellung des F-Plans. Um ggf. die auf den Grundstücken vorhandenen
Gewerbebetriebe im Zuge der Erstellung eines Bebauungsplans überplanen zu
können, sind die Flächen als Mischgebiet (MI) in der Änderung des F-Plans
berücksichtigt worden.