Beschluss:
- Der Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes für den Teil der Gemeinde Witsum wird mit der vorgenannten Änderung gebilligt.
- Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, den Entwurf zur Beteiligung an den Kreis Nordfriesland und die Landesplanungsbehörde zu senden.
Herr Jan Horn aus dem Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum berichtet anhand der Vorlage Wit/000123.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die
Inseln Föhr und Amrum sind attraktive Fremdenverkehrsregionen. Der Tourismus
ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Insulaner. Durch die hohe Nachfrage
nach touristischem Wohnen wird daher zunehmend Dauerwohnraum insbesondere zu
Ferienwohnungen umgewandelt. Außerdem schrumpft der Wohnungsbestand für
Dauerwohnen aufgrund der hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen kontinuierlich.
Dieser Entwicklung geschuldet ist der Wohnungsmarkt auf den Inseln Föhr und
Amrum erheblich angespannt. Es bestehen nahezu keine Wohnungsleerstände auf den
Inseln. Gleichzeitig ist ein wachsender Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für
alle Bevölkerungsschichten zu verzeichnen. Im preisgünstigen Segment fehlen vor
allem Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte. Vor dem Hintergrund der
Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen und der steigenden Zahl an
Zweitwohnungen ist der Neubaubedarf überwiegend auf den Ersatzbedarf
zurückzuführen.
Die
Umwandlung von Dauerwohnraum durch die Anwendung von planungsrechtlichen
Instrumenten zu verhindern, ist demnach eine wichtige Aufgabe der politischen
Arbeit auf den Inseln Föhr und Amrum. Gleichzeitig bemühen sich viele
Gemeinden, neue Wohnbaugebiete für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. In
mehreren Gemeinden können die Planungen neuer Wohnbaugebiete jedoch nicht
fortgeführt werden, da sie den Zielen der Landesplanung entgegenstehen. Zum
einen liegen die Plangebiete zum Teil außerhalb der Baugebietsgrenzen des
Regionalplan 2002 für den Planungsraum V (Regionalplan 2002) und zum anderen
ist eine interkommunale Abstimmung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für
die Inselgemeinden noch nicht erfolgt.
Mit
diesen Themen befasst sich das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK), dessen
Vergabe an das Büro Olaf, Wester-Ohrstedt am 01.09.2020 durch den Amtsausschuss
beschlossen worden ist.
Das WEK ermittelt hierbei die Anzahl der
Dauerwohnungen zum 31.12.2020, die gem. Landesentwicklungsplan (LEP) -
Fortschreibung 2021 die Grundlage der Berechnung des zukünftig zulässigen
wohnbaulichen Entwicklungsrahmens bis 2036 darstellt.
Bei der Festlegung der Anzahl der
bestehenden Dauerwohnungen wurde dabei nach Schätzung und Hochrechnung auf
Vorgabe der Landesplanungsbehörde die Anzahl der Ferienwohnungen /
Zweitwohnsitze abgezogen.
Ergänzend hierzu wurden die
Innenentwicklungspotenziale (Baulücken und untergenutzte Grundstücke sowie
Bebauungsplan-Bereiche, die noch keiner baulichen Nutzung zugeführt wurden)
untersucht. Weitgehend sind hier, aufgrund der fast ausschließlichen privaten
Eigentumssituationen, keine Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in Ansatz zu
bringen, die planerisch kurzfristig umsetzbar wären.
Aufgrund der Erkenntnis, dass der zulässige
wohnbauliche Entwicklungsrahmen für jede Gemeinde daher nicht in bestehenden
Siedlungsbereichen umgesetzt werden kann, werden dann in einem weiteren
Arbeitsschritt sinnvolle Siedlungserweiterungsflächen räumlich festgelegt,
städtebaulich untersucht und bewertet und für die weitere Siedlungsentwicklung
empfohlen.
Die damit einhergehenden Darstellungen zu geänderten
Baugebietsgrenzen (auf Ebene der Regionalplanung) sollen im Weiteren als
zentraler gemeindlicher Belang im Rahmen der Beteiligung der Gemeinden bei der
Aufstellung des neuen Regionalplans vorgelegt werden.
Bis zur Neuaufstellung des Regionalplans
soll das mit der Landesplanungsbehörde abgestimmte Wohnraumentwicklungskonzept
als fachliche Grundlage dienen, von den Zielen der Landesplanung
(Baugebietsgrenzen) abweichen zu können.
Nach
der Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfes des Wohnraumentwicklungskonzeptes
durch die Gemeinden ist vorgesehen, den Kreis und die Landesplanungsbehörde zu
beteiligen und um eine Stellungnahme zu bitten.
Nach ausführlicher Diskussion spricht man sich dafür aus, dass die Beschlussempfehlung zu 1.) wie folgt erweitert werden solle und über die Änderung abgestimmt werden solle:
Der Entwurf des Wohnraumentwicklungskonzeptes für den Teil der Gemeinde Witsum wird mit folgender Änderung: Ergänzung um eine Fläche D an der nördlichen Seite der Traumstraße gebilligt.
Dem Protokoll wird eine um die Fläche D erweiterte Zeichnung (Seite 22 der Anlage zu der Vorlage Wit/000123) beigefügt.
Im Folgenden wird über die geänderte Beschlussempfehlung abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: zu 1.) 9 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
Zu 2.) 11 Ja-Stimmen