Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Der geänderte Entwurf mit den in heutiger Sitzung beschlossenen Anpassungen und Korrekturen des Wohnraumentwicklungskonzeptes für den Teil der Gemeinde Wrixum wird gebilligt.

 

  1. Das Bau- und Planungsamt wird beauftragt, den geänderten Entwurf zur Beteiligung an den Kreis Nordfriesland und die Landesplanungsbehörde zu senden.

 


Die Vorsitzende führt anhand der Vorlage kurz in den Sachverhalt ein.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Inseln Föhr und Amrum sind attraktive Fremdenverkehrsregionen. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Insulaner. Durch die hohe Nachfrage nach touristischem Wohnen wird daher zunehmend Dauerwohnraum insbesondere zu Ferienwohnungen umgewandelt. Außerdem schrumpft der Wohnungsbestand für Dauerwohnen aufgrund der hohen Nachfrage nach Zweitwohnungen kontinuierlich. Dieser Entwicklung geschuldet ist der Wohnungsmarkt auf den Inseln Föhr und Amrum erheblich angespannt. Es bestehen nahezu keine Wohnungsleerstände auf den Inseln. Gleichzeitig ist ein wachsender Bedarf an bezahlbaren Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten zu verzeichnen. Im preisgünstigen Segment fehlen vor allem Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte. Vor dem Hintergrund der Umwandlung von Dauerwohnraum zu Ferienwohnungen und der steigenden Zahl an Zweitwohnungen ist der Neubaubedarf überwiegend auf den Ersatzbedarf zurückzuführen.

 

Die Umwandlung von Dauerwohnraum durch die Anwendung von planungsrechtlichen Instrumenten zu verhindern, ist demnach eine wichtige Aufgabe der politischen Arbeit auf den Inseln Föhr und Amrum. Gleichzeitig bemühen sich viele Gemeinden, neue Wohnbaugebiete für die einheimische Bevölkerung zu schaffen. In mehreren Gemeinden können die Planungen neuer Wohnbaugebiete jedoch nicht fortgeführt werden, da sie den Zielen der Landesplanung entgegenstehen. Zum einen liegen die Plangebiete zum Teil außerhalb der Baugebietsgrenzen des Regionalplan 2002 für den Planungsraum V (Regionalplan 2002) und zum anderen ist eine interkommunale Abstimmung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für die Inselgemeinden noch nicht erfolgt.

 

Mit diesen Themen befasst sich das Wohnraumentwicklungskonzept (WEK), dessen Vergabe an das Büro Olaf, Wester-Ohrstedt am 01.09.2020 durch den Amtsausschuss beschlossen worden ist.

 

Das WEK ermittelt hierbei die Anzahl der Dauerwohnungen zum 31.12.2020, die gem. Landesentwicklungsplan (LEP) - Fortschreibung 2021 die Grundlage der Berechnung des zukünftig zulässigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmens bis 2036 darstellt.

 

Bei der Festlegung der Anzahl der bestehenden Dauerwohnungen wurde dabei nach Schätzung und Hochrechnung auf Vorgabe der Landesplanungsbehörde die Anzahl der Ferienwohnungen / Zweitwohnsitze abgezogen.

 

Ergänzend hierzu wurden die Innenentwicklungspotenziale (Baulücken und untergenutzte Grundstücke sowie Bebauungsplan-Bereiche, die noch keiner baulichen Nutzung zugeführt wurden) untersucht. Weitgehend sind hier, aufgrund der fast ausschließlichen privaten Eigentumssituationen, keine Bau- und Nutzungsmöglichkeiten in Ansatz zu bringen, die planerisch kurzfristig umsetzbar wären.

 

Aufgrund der Erkenntnis, dass der zulässige wohnbauliche Entwicklungsrahmen für jede Gemeinde daher nicht in bestehenden Siedlungsbereichen umgesetzt werden kann, werden dann in einem weiteren Arbeitsschritt sinnvolle Siedlungserweiterungsflächen räumlich festgelegt, städtebaulich untersucht und bewertet und für die weitere Siedlungsentwicklung empfohlen.

 

Die damit einhergehenden Darstellungen zu geänderten Baugebietsgrenzen (auf Ebene der Regionalplanung) sollen im Weiteren als zentraler gemeindlicher Belang im Rahmen der Beteiligung der Gemeinden bei der Aufstellung des neuen Regionalplans vorgelegt werden.

 

Bis zur Neuaufstellung des Regionalplans soll das mit der Landesplanungsbehörde abgestimmte Wohnraumentwicklungskonzept als Fachliche Grundlage dienen, von den Zielen der Landesplanung (Baugebietsgrenzen) abweichen zu können.

 

Nach der Prüfung und Beschlussfassung des Entwurfes des Wohnraumentwicklungskonzeptes durch die Gemeinden ist vorgesehen, den Kreis und die Landesplanungsbehörde zu beteiligen und um eine Stellungnahme zu bitten.

 

Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung gehen das Wohnraumentwicklungskonzept gemeinsam detailliert durch. In diesem Zusammenhang werden folgende inhaltliche Änderungen vorgenommen:

 

·         S.8 Nr. 10                    nicht Hardesweg 38-40,

                                                sondern Karkstieg 16 – 18                              vorderer Grundstücks-

                                                                                                                        bereich

 

·         S. 8 Nr. 12                   nicht Dörpstrat 5, sondern

                                                Hardesweg 56/ Fötjem                                   Denkmalschutz

 

·         S. 8 Nr. 13                   Fötjem 7                                                          Bauvorhaben wurde

                                                                                                                        begonnen

 

·         S. 12 Nr. 1                   Karkstieg 16 – 18                                            Baugenehmigung liegt

                                                                                                                        vor

 

·         S. 12 Nr. 4                   Fötjem 7                                                          bebaut/ in Arbeit

 

·         S. 14 Nr. 5                   Hardesweg 41                                                 Spielplatz

 

·         S. 14 Nr. 8                   Ohl-Dörp 53a                                                  Objekt schon zu groß,

                                                                                                                      streichen

 

·         S. 28                            Bereich A                                                        kein Biotop

 

·         S. 28                            Bereich B                                                        Gebiet wieder

                                                                                                                        streichen

 

·         S. 28                            Bereich D                                                        Biotope n. vorhanden                                                                                                             bzw. können bleiben

 

·         S. 29                            Siedlungserweiterungsfläche C                      keine

                                                                                                                        Einschränkungen

                                                                                                                        Fläche bis zur Straße

 

·         S. 33                            Siedlungserweiterungsfläche B                      Fläche streichen

 

 

·         S. 33                            Siedlungserweiterungsfläche C                      räuml. Vergrößerung

                                                                                                                      der Fläche bis zur

                                                                                                                        Straße


Abstimmungsergebnis:           Einstimmig