Beschluss:

 

Die Gemeinde stimmt dem Antrag für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet Buurnstrat 1, 1a und 6 in der Gemeinde Oevenum aufgrund der getroffenen Entscheidung unter TOP Ö10 nicht zu.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 01.11.2022 wurde ein Antrag für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet Buurnstrat 1, 1a und 6 in der Gemeinde Oevenum gestellt.

 

Anlass ist die bevorstehende Aufgabe des im Gebiet ansässigen Pensionsbetriebes. Für die Nutzungen im Geltungsbereich ist eine Mischung aus Dauerwohnen und Ferienwohnen vorgesehen. Dabei ist eine Aufteilung von 50% Dauerwohnen und 50% Ferienwohnen pro Gebäudeeinheit im Geltungsbereich angestrebt.

 

Aktuell besteht eine Veränderungssperre im Rahmen des Planungsverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2. Um im Einvernehmen mit der Gemeinde das Vorhaben gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan mit einem Mindestanteil von 50% Dauerwohnen umsetzen zu können soll der Bebauungsplan geändert werden.

 

Da es sich bei dem Vorhaben um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, kann die Aufstellung der 2. Vorhabenbezogenen Änderung des B-Plans Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:           7 Nein-Stimmen (einstimmig)