Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

1.    Die Stadtvertretung beschließt die „Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 20“ aufgrund des § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch in der als Anlage beigefügten Fassung vom 10.08.2023.

 

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Beschluss der Stadtvertretung über die „Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über die Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 20“ nach § 16 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung waren keine Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter bzw. Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses von der Beratung ausgeschlossen.

 


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat am 13.12.2018 die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 beschlossen. Zur Sicherung der Planungsziele hat die Stadtvertretung am 23.09.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll sichergestellt werden, dass während des Zeitraums der Neuaufstellung des Bebauungsplans keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Zielen der Planung und den Bestimmungen des künftigen Bebauungsplans entgegenstehen. Die Bauleitplanung konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Ein Grund ist der Umstand, dass das mit der Aufstellung des Bebauungsplans beauftrage Planungsbüro seinen Betrieb eingestellt hat und in der Folge die Planung neu vergeben werde muss. Gemäß § 17 Abs. 1 kann die Veränderungssperre um ein Jahr verlängert werden.