Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Punkte und da es sich um notwendige Arbeiten für die Erstellung des Gebäudes handelt, wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Malerarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, Malermeisterbetrieb M. Hansen, Gewerbegebiet 66 c, 25946 Süddorf / Amrum, zur vorläufigen Auftragssumme von 135.501,97 brutto zu erteilen.

 

Aufgrund der erforderlichen, kurzfristigen Beauftragung damit der Bauablauf nicht unterbrochen wird, hat der Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags vergeben wird.

 

 

Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird zur Kenntnis genommen.

 


Frau Kriegeskorte berichtet anhand der Vorlage

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde für die Malerarbeiten am 18.11.2022 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.

 

Daraufhin wurde das zweite Verfahren zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Malerarbeiten in Form eine freihändige Vergabe am 12.07.2023 durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor.

 

 

Es wurden alle Angebote verlesen. Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):

 

1. Malermeisterbetrieb M. Hansen                                                              135.501,97 €

 

Alle Angebote sind innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert
und somit zu werten.

 

Fehlende Nachweise und Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a
bzw. § 16 (1) 4 VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender Fristsetzung abgefordert:

 

1. Malermeisterbetrieb M. Hansen                                   -> vollständig nachgereicht

 

nachgeforderte Unterlagen

Datum der

Nachforderung

Frist zur

Nachreichung

Eingangs-

datum

Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A

Formblatt 124 – Jahreszahlen zu Umsätzen fehlen

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Formblatt 213 – Seite 2 fehlt

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über Endsumme

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Formblatt 233

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Formblatt 234

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Formblatt 251 Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Unterlagen, die ergänzend zum Angebot einzureichen sind - § 16 4 VOB/A

Formblatt 223

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

Hinweis: im Regelfall nicht in PQ enthalten

07.08.2023

14.08.203

10.08.2023

 

 

 

Eignungsprüfung der Bieter nach § 16 b VOB/A

 

1.   Malermeisterbetrieb M. Hansen

 

Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im Vorweg des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.

 

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1.  Malermeisterbetrieb M. Hansen                                                              135.501,97 €

 

 

 

Rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A

 

1.   Malermeisterbetrieb M.Hansen

 

Rechnerische Prüfung

Die rechnerische Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.

Es wurde kein Nachlass und kein Skonto gegeben.

 

Prüfung Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das Architekturbüro ppp mittels EDV.

Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis beeinflussen könnten.

 

Formblätter zur Preisermittlung
Formblätter zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.

In der Kalkulation sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage.
In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben  enthalten.

Der Verrechnungslohn mit 54,00 €/Std. entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 54,00 €/Std. für Facharbeiter und 51,00 €/Std. für Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.

 

Wirtschaftliche Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.

 

Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.

 

Technische Prüfung

Eine technische Prüfung war aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses nicht nötig, da in dem Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche Bietereintragungen gefordert waren.

Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.

Allgemeine Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens oder Preisabsprachen erkennen.  Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder Manipulationsverdacht aufgefallen.

 

Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):

 

1. Malermeisterbetrieb M. Hansen                                         135.501,97 €

 

 

Wertung der Angebote nach § 16 d VOB/A

 

Bei der Gewichtung der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.

 

Unter Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlage ich vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters

                                     

                                      Malermeisterbetrieb M. Hansen
                                      Gewerbegebiet 66 c
                                      25946 Süddorf / Amrum

 

zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.

 

Auftragssumme:         135.501,97 € brutto (inkl. 19% MwSt.)

 

Kostenverfolgung:

In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. von 66.373,21 € brutto / 55.775,81 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.

 

Abweichung zur Kostenberechnung (brutto)
vom 27.09.2021

bereitgestellte Mittel - brutto

66.773,21 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

135.501,97 €

Abweichung in %

104,20 %

Abweichung in Euro - brutto

69.128,75 €

 

Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk, angepasst an den aktuellen Baupreisindex (Stand 06.07.2023) beträgt 153.416,54 € brutto / 128.921 € netto.

 

Abweichung zum vorgezogenen Kostenanschlag (LV-Schätzpreis)

- angepasst an den aktuellen Baupreisindex (brutto)

vom 06.07.2023

geschätzte Vergabesumme - brutto

153.416,54 €

Wertungssumme des Bieters - brutto

135.501,97 €

Abweichung in %

-11,70 %

Abweichung in Euro - brutto

17.914,57 €

 

 

Die Kostensteigerung i.H.v. 87.043,33 € brutto / 73.145,65 € netto zwischen den 2021 bereitgestellten Mitteln und dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 06.07.2023, ist neben der Anpassung an den aktuellen Baupreisindex durch die zusätzlichen Trockenbauarbeiten begründet, die erst nach Erstellung der Kostenberechnung erforderlich geworden sind.

 

Beim Angebot der Fa. Malermeisterbetrieb M. Hansen GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 17.914,57 € brutto / 15.054,26 € netto gegenüber dem vorgezogenen Kostenanschlag (Schätz-LV) vom 06.07.2023. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 11,7 %.

Im Vergleich der Einzelpreise zu anderen derzeit laufenden Projekten sind die Preise als wirtschaftlich zu bezeichnen. Der Gesamtpreis des Bieters ist auskömmlich, die Preise sind angemessen, vor allem aufgrund der räumlichen Nähe zur Baustelle. Da die Firma Hansen GmbH auf Amrum ansässig ist, entfällt z.B. die lange Anfahrt mit der Fähre und die Unterbringungskosten für die Mitarbeitenden.

Bezogen auf den gesamten Leistungsinhalt bildet die Angebotslage aller Bieter die derzeit immer noch unsichere Marktlage ab. Der Konflikt in der Ukraine, seit Mitte Februar 2022 und die aufkommende Energiekrise, sorgt durch gestörte Lieferketten für starke Verunsicherung bei den Bietern und verursacht ebenfalls stark schwankende Preisangaben.

 

Gemäß aktuellem Bauzeitenplan müssen die Malerarbeiten in der 48.KW 2023 beginnen.

Da das vorherige Verfahren kein zielführendes Ergebnis gebracht habt und die Beauftragung zeitig erfolgen sollte, um den bereits angepassten Fertigstellungstermin zu halten, bleibt keine Zeit für ein erneutes Verfahren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig