Beschluss:
Unter Berücksichtigung
der vorangegangenen Punkte und da es sich um notwendige Arbeiten für die
Erstellung des Gebäudes handelt, wird
vorgeschlagen, den Auftrag für die Malerarbeiten auf das vollständige Angebot des Bieters, Malermeisterbetrieb
M. Hansen, Gewerbegebiet 66 c, 25946 Süddorf / Amrum, zur vorläufigen
Auftragssumme von 135.501,97 € brutto zu
erteilen.
Aufgrund der erforderlichen,
kurzfristigen Beauftragung damit der Bauablauf nicht unterbrochen wird, hat der
Amtsdirektor gemäß § 15b Abs. 7 der Amtsordnung in Verbindung mit § 55 Abs. 4
der Gemeindeordnung entschieden, dass der Auftrag gemäß des Vergabevorschlags
vergeben wird.
Die Eilentscheidung des Amtsdirektors wird
zur Kenntnis genommen.
Frau Kriegeskorte
berichtet anhand der Vorlage
Sachdarstellung mit Begründung:
Für die Baumaßnahme „Sanierung der Öömrang Skuul 2. + 3. Bauabschnitt in Nebel/Amrum“ wurde für die Malerarbeiten am 18.11.2022 eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor. Auf dieses Angebot konnte der Zuschlag aus schwerwiegendem Grund nicht erteilt werden, da die genehmigten Haushaltsmittel nicht ausreichend waren.
Daraufhin wurde das zweite Verfahren zur Bindung eines Unternehmens im Bereich der Malerarbeiten in Form eine freihändige Vergabe am 12.07.2023 durchgeführt. Zur Submission lag ein Angebot vor.
Es wurden alle Angebote verlesen.
Es ergibt sich lt. Niederschrift folgende Rangfolge der Bieter
(ungeprüfte Bruttosummen):
1. Malermeisterbetrieb
M. Hansen 135.501,97
€
Alle Angebote
sind innerhalb der Frist elektronisch eingegangen, vergabekonform signiert
und somit zu werten.
Fehlende Nachweise und
Erklärungen in den Angeboten wurden entsprechend § 16 a
bzw. § 16 (1) 4 VOB/A bei nachfolgenden Bietern unter entsprechender
Fristsetzung abgefordert:
1.
Malermeisterbetrieb M. Hansen ->
vollständig nachgereicht
nachgeforderte
Unterlagen |
Datum der Nachforderung |
Frist zur Nachreichung |
Eingangs- datum |
Unterlagen,
die mit dem Angebot einzureichen sind - § 16 a VOB/A |
|||
Formblatt 124 – Jahreszahlen zu Umsätzen fehlen |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Formblatt 213 – Seite 2 fehlt |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Formblatt 221/222 Preisermittlung Kalkulation über
Endsumme |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Formblatt 233 |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Formblatt 234 |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Formblatt 251 Verpflichtungserklärung zur Zahlung
des Vergabemindestlohns |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Unterlagen, die ergänzend zum Angebot
einzureichen sind - § 16 4 VOB/A |
|||
Formblatt 223 |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen Hinweis: im Regelfall nicht in PQ enthalten |
07.08.2023 |
14.08.203 |
10.08.2023 |
Eignungsprüfung
der Bieter nach § 16 b VOB/A
1. Malermeisterbetrieb M. Hansen
Eine Prüfung der Nachweise zur Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit entsprechend § 6 a VOB/A wurde im Vorweg des Verfahrens mittel entsprechender Nachweise mit positivem Ergebnis durchgeführt. Das Unternehmen ist als zur Durchführung dieser Baumaßnahme geeignet einzustufen.
Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe und der Eignung der Bieter folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. Malermeisterbetrieb
M. Hansen 135.501,97
€
Rechnerische,
technische und wirtschaftliche Prüfung der Angebote nach § 16 c VOB/A
1. Malermeisterbetrieb M.Hansen
Rechnerische
Prüfung
Die rechnerische
Prüfung ergab, dass keine Rechenfehler vorlagen.
Es wurde kein
Nachlass und kein Skonto gegeben.
Prüfung
Preisspiegel
Die rechnerische Prüfung erfolgte durch das
Architekturbüro ppp mittels EDV.
Es liegen keine Preisabweichungen vor, die das Angebotsergebnis
beeinflussen könnten.
Formblätter
zur Preisermittlung
Formblätter
zur Preisermittlung wurden ausgefüllt.
In der Kalkulation
sind keine unangemessenen Ansätze enthalten. Das Formblatt 221 zeigte keine
Auffälligkeiten, die an einer auskömmlichen und seriösen Kalkulation zweifeln
lassen.
Eine Auswertung des Formblatt 223 unterstützt diese Aussage. In der Aufgliederung sind keine außergewöhnlichen Angaben enthalten.
Der Verrechnungslohn mit 54,00 €/Std.
entspricht den branchenüblichen Werten.
Die Lohnstunden mit 54,00 €/Std. für
Facharbeiter und 51,00 €/Std. für
Bauhelfer entsprechen den branchenüblichen Werten.
Wirtschaftliche
Prüfung
Auffälligkeiten bzgl. der Preisbildung sind nicht zu erkennen.
Anschreiben
Ein Anschreiben liegt nicht vor.
Technische
Prüfung
Eine technische Prüfung war
aufgrund des Umfangs des Leistungsverzeichnisses nicht nötig, da in dem
Leistungsverzeichnis keine Produktangaben oder ähnliche Bietereintragungen
gefordert waren.
Alternativangebote / Nebenangebote
Es liegen keine Alternativangebote vor.
Allgemeine
Anmerkungen zu allen Angeboten
Es lassen sich aus den Angeboten keine Formen des wettbewerbsbeschränkenden
Verhaltens oder Preisabsprachen erkennen.
Die Preise unterwerfen sich den marktüblichen Schwankungen und es sind
keine unangemessen hohen oder niedrigen Einheitspreise oder Preise für
Teilleistungen mit Verdacht auf Kostenverschiebung, Mischkalkulation oder
Manipulationsverdacht aufgefallen.
Es ergibt sich nach Wertung der Ausschlussgründe folgende Rangfolge (geprüfte Bruttosummen, Nachlässe berücksichtigt):
1. Malermeisterbetrieb
M. Hansen 135.501,97
€
Wertung
der Angebote nach § 16 d VOB/A
Bei
der Gewichtung der Wertungskriterien ist zu 100% der Preis definiert.
Unter Berücksichtigung der oben geschilderten Punkte schlage ich vor, den Auftrag dieser Vergabeeinheit auf das wirtschaftlichste Angebot, des Bieters
Malermeisterbetrieb
M. Hansen
Gewerbegebiet
66 c
25946
Süddorf / Amrum
zu festen Einheitspreisen und zum Nachweis zu erteilen.
Auftragssumme: 135.501,97 € brutto (inkl. 19% MwSt.)
Kostenverfolgung:
In der Kostenberechnung vom 27.09.2021 wurden Kosten i.H.v. von 66.373,21 € brutto / 55.775,81 € netto in der Mittelzuweisung eingestellt.
Abweichung zur Kostenberechnung (brutto) |
|
bereitgestellte
Mittel - brutto |
66.773,21 € |
Wertungssumme des
Bieters - brutto |
135.501,97 € |
Abweichung in % |
104,20 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
69.128,75 € |
Der vorgezogene Kostenanschlag (eigenverpreistes
Leistungsverzeichnis) für dieses Gewerk, angepasst an den aktuellen
Baupreisindex (Stand 06.07.2023) beträgt 153.416,54
€ brutto / 128.921 € netto.
Abweichung zum vorgezogenen
Kostenanschlag (LV-Schätzpreis) - angepasst an den aktuellen
Baupreisindex (brutto) vom 06.07.2023 |
|
geschätzte
Vergabesumme - brutto |
153.416,54 € |
Wertungssumme des
Bieters - brutto |
135.501,97 € |
Abweichung in % |
-11,70 % |
Abweichung in
Euro - brutto |
17.914,57 € |
Die
Kostensteigerung i.H.v. 87.043,33 € brutto / 73.145,65 € netto zwischen
den 2021 bereitgestellten Mitteln und dem vorgezogenen Kostenanschlag vom 06.07.2023,
ist neben der Anpassung an den aktuellen Baupreisindex durch die zusätzlichen
Trockenbauarbeiten begründet, die erst nach Erstellung der Kostenberechnung
erforderlich geworden sind.
Beim Angebot der Fa. Malermeisterbetrieb M. Hansen GmbH ergeben sich Minderkosten i.H.v. 17.914,57 € brutto / 15.054,26 € netto gegenüber dem vorgezogenen Kostenanschlag (Schätz-LV) vom 06.07.2023. Dies entspricht einer Kostenunterschreitung von ca. 11,7 %.
Im Vergleich der Einzelpreise zu
anderen derzeit laufenden Projekten sind die Preise als wirtschaftlich zu
bezeichnen. Der Gesamtpreis des Bieters ist auskömmlich, die Preise sind
angemessen, vor allem aufgrund der räumlichen Nähe zur Baustelle. Da die Firma
Hansen GmbH auf Amrum ansässig ist, entfällt z.B. die lange Anfahrt mit der
Fähre und die Unterbringungskosten für die Mitarbeitenden.
Bezogen auf den gesamten
Leistungsinhalt bildet die Angebotslage aller Bieter die derzeit immer noch
unsichere Marktlage ab. Der Konflikt in der Ukraine, seit Mitte Februar 2022
und die aufkommende Energiekrise, sorgt durch gestörte Lieferketten für starke
Verunsicherung bei den Bietern und verursacht ebenfalls stark schwankende
Preisangaben.
Gemäß aktuellem Bauzeitenplan müssen die Malerarbeiten in der 48.KW 2023 beginnen.
Da das vorherige Verfahren kein zielführendes Ergebnis gebracht habt und die Beauftragung zeitig erfolgen sollte, um den bereits angepassten Fertigstellungstermin zu halten, bleibt keine Zeit für ein erneutes Verfahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig