Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 hat vom 28.08. bis zum 28.09.2023 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 16.08.2023 angeschrieben und um eine Stellungnahme bis zum 15.09.2023 gebeten. Die für die abschließende Abwägung erforderliche Stellungnahme der Landesplanungsbehörde ist am 23.10.2023 eingegangen. Nunmehr können die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschlossen werden. Folgt die Gemeindevertretung den Beschlussempfehlungen in der beigefügten Abwägungstabelle kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Beschluss:

 

1.    Über die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle in der Fassung vom 15.01.2024 (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Beschlussempfehlungen entschieden.

2.    Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet des Parkplatzes am Ende des Stianoodswai (L 282) an der Mole im Ortsteil Steenodde, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

4.    Die Begründung wird gebilligt.

5.    Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. 

 

Abstimmungsergebnis:

Beschlussfähigkeit

Abstimmung

gesetzl. Anzahl der Vertreter*innen

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltung

11

8

8

0

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter*innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Anlagen:

 

1)    Abwägungstabelle zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Nebel vom 15.01.2024

2)    Plan für die Beschlussfassung der Satzung der Gemeinde Nebel über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 vom 15.01.2024

3)    Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Nebel vom 15.01.2024