Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

geänderter Beschluss:

 

1.    Über die während der Veröffentlichung und öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 8 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend der in der beiliegenden Abwägungstabelle (Anlage 1 dieser Vorlage) enthaltenen Abwägungsvorschläge entschieden.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (sowie nach § 86 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung den Geltungsbereich Teil 1 des Bebauungsplans Nr. 8 für das Gebiet Koomorthswai, Waasterstig und Waaster Bobdikem und einer Parallelen im Abstand von ca. 105 m südwestlich zum Waasterstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.    Die Begründung wird gebilligt.

4.    Der Beschluss des Geltungsbereichs Teil 1 des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amtfa.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

Der abgeänderte Entwurf zur Satzung Gemeinde Oldsum über den Bebauungsplan Nr. 8 liegt als Anlage bei.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreterinnen/ Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

-

Stimmenenthaltungen:

-

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreter/innen/ Gemeindevertreter/innen/ satzungsgemäße Mitglieder/innen des *-Ausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Hark Riewerts, Birgit Brodersen, Jan Brodersen, Dierk Ketelsen

 


Da Bürgermeister Riewerts und seine ersten Beiden Stellvertreter befangen sind, übergibt er die Leitung der Sitzung an die 3. stellvertretende Bürgermeisterin Britta Nickelsen ab.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Innerhalb des Plangebiets auf einem Grundstück am Waasterstig besteht bereits das Blockheizkraftwerk des Nahwärmenetzes für die Gemeinde Oldsum. Die Nahwärmeversorgung soll auf die Nutzung erneuerbarer Energien umgestellt werden, insbesondere Solarwärme, wofür entsprechende Kollektorflächen erforderlich sind.

Gleichzeitig sind der Gemeinde Erweiterungswünsche örtlicher Gewerbetreibender bekannt, die an den derzeitigen Standorten aufgrund der kleinteiligen Grundstückszuschnitte, der Erschließungssituation sowie der Nachbarschaft zu immissionsschutzrechtlich schützenswerter Wohnnutzung nicht umgesetzt werden können.

Daher will die Gemeinde durch die Ausweisung neuer Bauflächen im Plangebiet entsprechende Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.

 

Die vorliegende Planung dient daher drei Zielen, die miteinander verbunden werden:

- der planungsrechtlichen Absicherung für das Blockheizkraftwerk,

- der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Anlagen für solare Strahlungsenergie südlich des Blockheizkraftwerkes sowie

- der Ausweisung eines Gewerbegebiets für Betriebe, die unmittelbar durch das Blockheizkraftwerk mit Energie versorgt werden können und ihrerseits über Kollektoren auf den Dachflächen Wärme einspeisen.

Zudem werden als Arrondierung zur bestehenden Siedlungslage Mischgebietsflächen

integriert, die teilweise auch schon bebaut sind.

 

Den letzten Verfahrensbeschluss fasste die Gemeindevertretung am 11.10.2023. Der erneute Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss war notwendig geworden, da die festgesetzten Baugrenzen in der Planzeichnung nicht den Zielsetzungen der Gemeinde entsprachen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen und die Beteiligung von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durchgeführt worden.

Die eingegangen Stellungnahmen sind bewertet und eingearbeitet worden, sodass nun der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.