Betreff
Umsetzung der Eigenbeteiligung in der Schülerbeförderung
Vorlage
Wit/000017
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

 

Bezugnehmend auf den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum wird beschlossen, keinen/ einen Zuschuss in Höhe von _____ v.H. zu den Schülerbeförderungskosten der nichtanspruchsberechtigten Schüler/innen/Kinder zu gewähren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung regelt auch die Frage der Anspruchsberechtigung. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn u.a. der Schulweg (kürzester verkehrsüblicher Weg von der Wohnung zur Schule) in der einfachen Entfernung  bei Grundschulen mehr als 2 km, bei Schülern der Klassenstufe 5 bis 10 mehr als 4 km beträgt. In der Gemeinde Witsum sind jedoch nur die Kindergartenkinder, die mit dem Bus zum Kindergarten befördert werden möchten, nichtanspruchsberechtigt.

 

Vor Einführung der Elternbeteiligung sind im freigestellten Schülerverkehr auf Föhr-Land auch Schüler/innen und Kinder mit dem Schulbus transportiert worden, die keinen Anspruch besaßen. Die Kosten hierfür hat alleine das Amt Föhr-Land getragen, während die Kosten für die anspruchsberechtigten Kinder vom Kreis Nordfriesland mit 66,67 v.H. bezuschusst worden sind.

 

Mit Einführung der Elternbeteiligung durch das Land Schleswig-Holstein wurde von allen Schülern und Schülerinnen ein 30%iger Kostenanteil erhoben. In diesem Zusammenhang sprach sich der Amtsausschuss für nachstehende Finanzierungsregelung bei den nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern aus:

 

40 v.H. Zuschuss des Amtes Föhr-Amrum

60 v.H. Eigenbeteiligung

 

Die dann vom Gesetzgeber zugelassene und vom Kreis Nordfriesland beschlossene Abschaffung der Eigenbeteiligung im Schülerverkehr galt nur für die anspruchsberechtigten Schüler/innen und hatte keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Kosten für nichtanspruchsberechtigte Schüler/innen durch das Amt. Für sie gilt weiterhin die vorstehende Regelung mit einer 60%igen Eigenbeteiligung. Jedoch kann dieser Eigenanteil durch die Wohnortgemeinde mitgetragen werden. Von der Regelung, dass die Hälfte der 60%igen Eigenbeteiligung von der Wohnortgemeinde getragen wird, machen die Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Utersum und die Stadt Wyk auf Föhr bereits Gebrauch.

 

Anhand der Anträge zur Schülerbeförderung des Schuljahres 2009/2010 ist ein Maximalbetrag errechenbar.

 

Für die Gemeinde Witsum wären dies maximal  = 47,00 € (Es wurde nur die Rückfahrt gewünscht)

 

(1 Kindergartenkind = 1 x  47,00 € bei Übernahme von 30 v.H.)