Beschlussempfehlung:
Bezugnehmend auf den Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Föhr-Amrum wird beschlossen, keinen/ einen Zuschuss in Höhe von _____ v.H. zu den Schülerbeförderungskosten der nichtanspruchsberechtigten Schüler/innen/Kinder zu gewähren.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Satzung des Kreises
Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die
Schülerbeförderung regelt auch die Frage der Anspruchsberechtigung. Ein
Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn u.a. der Schulweg (kürzester
verkehrsüblicher Weg von der Wohnung zur Schule) in der einfachen
Entfernung bei Grundschulen mehr als 2
km, bei Schülern der Klassenstufe 5 bis 10 mehr als 4 km beträgt. In der
Gemeinde Witsum sind jedoch nur die Kindergartenkinder, die mit dem Bus zum
Kindergarten befördert werden möchten, nichtanspruchsberechtigt.
Vor Einführung der
Elternbeteiligung sind im freigestellten Schülerverkehr auf Föhr-Land auch
Schüler/innen und Kinder mit dem Schulbus transportiert worden, die keinen
Anspruch besaßen. Die Kosten hierfür hat alleine das Amt Föhr-Land getragen,
während die Kosten für die anspruchsberechtigten Kinder vom Kreis Nordfriesland
mit 66,67 v.H. bezuschusst worden sind.
Mit Einführung der
Elternbeteiligung durch das Land Schleswig-Holstein wurde von allen
Schülern und Schülerinnen ein 30%iger Kostenanteil erhoben. In diesem
Zusammenhang sprach sich der Amtsausschuss für nachstehende
Finanzierungsregelung bei den nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schülern aus:
40
v.H. Zuschuss des Amtes Föhr-Amrum
60
v.H. Eigenbeteiligung
Die dann vom Gesetzgeber
zugelassene und vom Kreis Nordfriesland beschlossene Abschaffung der
Eigenbeteiligung im Schülerverkehr galt nur für die anspruchsberechtigten
Schüler/innen und hatte keine Auswirkungen auf die Finanzierung der Kosten für nichtanspruchsberechtigte
Schüler/innen durch das Amt. Für sie gilt weiterhin die vorstehende Regelung
mit einer 60%igen Eigenbeteiligung. Jedoch kann dieser Eigenanteil durch die
Wohnortgemeinde mitgetragen werden. Von der Regelung, dass die Hälfte der
60%igen Eigenbeteiligung von der Wohnortgemeinde getragen wird, machen die
Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Nieblum, Oevenum, Oldsum,
Süderende, Utersum und die Stadt Wyk auf Föhr bereits Gebrauch.
Anhand der Anträge zur Schülerbeförderung des Schuljahres 2009/2010 ist ein Maximalbetrag errechenbar.
Für die Gemeinde Witsum wären dies maximal = 47,00 € (Es wurde nur die Rückfahrt gewünscht)
(1 Kindergartenkind = 1 x 47,00 € bei Übernahme von 30 v.H.)