Betreff
3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 der Gemeinde Borgsum für das Gebiet südlich Taarepswoi und östlich Malnstich hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Borg/000014
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet südlich „Taarepswoi“ und östlich „Malnstich“ wird der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung,

2.2.  Langfristige Sicherung der Dauerwohnnutzung,

2.3.  Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten (WE) auf 1 WE pro Gebäude,

2.4.  Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße und Einzelhausbauweise,

2.5.  Begrenzung der überbaubaren Grundfläche je Baugrundstück,

2.6.  Regelung des Ausgleichserfordernisses.

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Borgsum beabsichtigt, die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 6 für das Gebiet südlich „Taarepswoi“ und östlich „Malnstich“ einzuleiten.

 

Die wesentlichen Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:

1.    Schaffung von ca. 8-10 Bauplätzen für die Deckung des Wohnraumbedarfs der einheimischen Bevölkerung (örtlicher Wohnraumbedarf) bei langfristiger Sicherung der Dauerwohnnutzung und Verhinderung einer dem Gemeinwohl abträglichen Bodenspekulation durch die Verfolgung privater (Vermarktungs-) Interessen,

2.    Fortführung der städtebaulichen Gesamtkonzeption des Bebauungsplans Nr. 6