Beschlussempfehlung:
Die Gemeinde Alkersum beschließt, dass die Notunterkünfte am Standort Nieblumweg 35 in Alkersum planungsrechtlich abgesichert werden sollen, damit diese auch langfristig als solche genutzt werden können. Darüber hinaus soll eine Erweiterungsmöglichkeit für die Notunterkünfte an dieser Stelle vorgesehen werden.
Hierzu wird das Amt Föhr-Amrum beauftragt, mit dem Kreis Nordfriesland und der Landesplanung die erforderlichen Schritte abzustimmen und die entsprechenden Verfahren (Außenbereichssatzung oder Bebauungsplan sowie ggfs. Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan) einzuleiten.
Sachdarstellung mit Begründung:
Zur
Zeit gibt es auf der Insel Föhr an drei Standorten Notunterkünfte für
obdachlose Menschen:
1.
im
Gewerbegebiet der Stadt Wyk auf Föhr, sechs Container und ein Holzhaus;
2.
in
der Gemeinde Alkersum ein für diesen Zweck zu 5 Einheiten umgebautes Wohnhaus
im Außenbereich;
3.
in
der Gemeinde Wrixum 2 Container im Außenbereich in der Nähe der
Straßenmeisterei.
Allen Situationen gemeinsam sind die
zeitlich befristeten Baugenehmigungen. Nach der Bildung des Amtes Föhr-Amrum
ist die Zuständigkeit für die Notunterkünfte von den Gemeinden auf das Amt
übergegangen, wobei jedoch die planungsrechtliche Entscheidungshoheit über
etwaige Standorte bei den Gemeinden verblieben ist.
Nach Abstimmung mit dem Kreisbauamt
sind Ende 2008 die bisherigen befristeten Baugenehmigungen noch einmal um 3
Jahre verlängert worden, um Zeit zur Entwicklung einer langfristigen Lösung zu
gewinnen. Zukünftig sollen gemäß Beschluss des Amtsausschusses vom 13.05.2009
die Standorte in Wyk und Alkersum als Notunterkünfte bereitgehalten werden.
Für die langfristige Sicherung des
Standortes in der Gemeinde Alkersum sowie für dessen zukünftige Erweiterung ist
es erforderlich, hier die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen.