Betreff
1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes
Vorlage
Stadt/001182/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die letzte Anpassung der Entgelte für die Entnahme von Strom und Wasser wurde zum 01.01.2002 vorgenommen. Im Zuge allgemeiner Kostensteigerungen, insbesondere für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und der Entnahmeanlagen scheint eine mäßige Erhöhung angemessen. Ferner ist eine Berichtigung bezüglich der Erhebung der Umsatzsteuer erforderlich. Bisher war in der Entgeltordnung irrtümlich ein Bruttobetrag ausgewiesen.

 

Die Tarife werden wie folgt geändert:

 

Frischwasser       je 1.000 l        3,50 € (netto)      bisher 3,00 € (brutto)

Strom                    je kwh            0,35 € (netto)      bisher 0,30 € (brutto)

 

 

Die vorgenannten Änderungen wurden in eine Nachtragssatzung eingearbeitet. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Anlagen:

 

 

1. Nachtragssatzung

zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser

des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.2009 folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

Artikel 1

 

§ 1 erhält folgende Fassung:

§ 1

Entgelterhebung

 

Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Städtischen Hafenbetrieb erhoben. Mit der Einziehung können Dritte beauftragt werden.

 

Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung der Anlagen. Die Entgelte sind sofort fällig. Für die Entgelte sind deren Eigentümer und Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig. Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Nettosätze. Zahlungsmittel ist der EURO.

 

 

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2

Wasserentgelt

 

Für die Entnahme von Frischwasser sind für je 1.000 l Wasser 3,50 € zu entrichten.

 

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3

Stromentgelt

 

Für die Entnahme von Strom sind je Kw/h 0,35 € zu entrichten.

 

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

 

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                                                          Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                        Der Bürgermeister