Beschlussempfehlung:
Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die letzte Anpassung der Entgelte für die Entnahme von
Strom und Wasser wurde zum 01.01.2002 vorgenommen. Im Zuge allgemeiner
Kostensteigerungen, insbesondere für die Unterhaltung des Leitungsnetzes und
der Entnahmeanlagen scheint eine mäßige Erhöhung angemessen. Ferner ist eine
Berichtigung bezüglich der Erhebung der Umsatzsteuer erforderlich. Bisher war
in der Entgeltordnung irrtümlich ein Bruttobetrag ausgewiesen.
Die Tarife werden wie folgt geändert:
Frischwasser je 1.000 l 3,50 € (netto) bisher
3,00 € (brutto)
Strom je kwh 0,35 € (netto) bisher
0,30 € (brutto)
Die vorgenannten Änderungen wurden in eine Nachtragssatzung eingearbeitet. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
1.
Nachtragssatzung
zur
Entgeltordnung für die Entnahme von Strom und Wasser
des Städtischen Hafenbetriebes Wyk auf Föhr
Aufgrund der §§ 4 und 28,
Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl.
2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschluss der
Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr vom --.--.2009 folgende 1.
Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
§ 1 erhält folgende Fassung:
§ 1
Entgelterhebung
Die Entgelte nach dieser Entgeltordnung werden durch den Städtischen Hafenbetrieb erhoben. Mit der Einziehung können Dritte beauftragt werden.
Die Zahlungspflicht entsteht mit der Benutzung der Anlagen. Die Entgelte sind sofort fällig. Für die Entgelte sind deren Eigentümer und Benutzer als Gesamtschuldner zahlungspflichtig. Die Sätze dieser Entgeltordnung sind Nettosätze. Zahlungsmittel ist der EURO.
§ 2 erhält folgende Fassung:
§ 2
Wasserentgelt
Für die Entnahme von Frischwasser sind für je 1.000 l Wasser 3,50 € zu entrichten.
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3
Stromentgelt
Für die Entnahme von Strom sind je Kw/h 0,35 € zu entrichten.
Artikel 2
Diese
Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Wyk auf Föhr, den Stadt Wyk auf Föhr
Der Bürgermeister