Betreff
Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb
Vorlage
Stadt/001537/3
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Die vorliegende 3. Nachtragssatzung zur Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Wyker Dampfschiffs-Reederei Föhr-Amrum GmbH beabsichtigt, zum 1. Januar 2010 die Tarife in der Personenfahrzeugbeförderung einschließlich der PKW-Anhänger auf ein vereinfachtes, längenabhängiges Abrechnungssystem umzustellen. Die Entgeltordnung für den Städtischen Hafenbetrieb ist daher entsprechend anzupassen.

 

Durch die Einführung eines Tarifes „je angefangenen Zentimeter Fahrzeuglänge“ sollen die Ungerechtigkeiten im jetzigen Abrechnungssystem vermieden werden. Die Einteilung der bisherigen vier Entgeltgruppen wurde seinerzeit ohne erkennbare Gleichmäßigkeit vorgenommen.

 

Um ein gerechtes Abrechnungssystem für alle Personenfahrzeuge zu erhalten, sind je nach Länge, Abweichungen vom bisherigen Tarif hinzunehmen. Hier sind besonders die kleineren Fahrzeuge negativ betroffen. Das Gesamtaufkommen der Kaientgelte soll bei der Umstellung der Tarife unverändert bleiben.

 

Zur Ermittlung der neuen Entgelte wurden umfangreichen Berechnungen vorgenommen. Der neue Tarif für PKW und Anhänger soll künftig 0,01 €/cm betragen.

 

 

Für Insulaner gewährt die WDR eine einheitliche Ermäßigung von 50% des Fahrpreises. Es wird daher angeregt, die Tarife für Insulaner in den Häfen Dagebüll, Wittdün und Wyk auf Föhr künftig ebenfalls einheitlich festzusetzen. Im Hafen Dagebüll wird die 50%ige Ermäßigung bereits gewährt. In Wittdün beträgt der Nachlass bisher etwa 1/3 und in Wyk liegt die Ermäßigung bei 75%.

 

Für Fahrzeuge von Personen mit 1. Wohnsitz auf Föhr wird das Entgelt auf 0,005 €/cm festgesetzt.

 

Die erforderlichen Änderungen hierfür werden in der 3. Nachtragssatzung der Entgeltordnung berücksichtigt. Die Satzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Anlagen:

 

3. Nachtragssatzung

zur Entgeltordnung für den

Städtischen Hafenbetrieb Wyk auf Föhr

 

Aufgrund der §§ 4 und 28, Ziffer 1, Nr. 13 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBL. 2003 Schl.-H. Seite 57) in der z.Zt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom --.--.2009 folgende 3. Nachtragssatzung erlassen:

 

 

 

Artikel 1

 

§ 11 Absatz 2 Nr. 3 a) und b) erhält folgende Fassung:

 

2) Das Kaientgelt beträgt bei jeder Benutzung für

 

3.    Fahrzeuge

 

a) Personenfahrzeuge und PKW-Anhänger

 

     pro angefangenen Zentimeter Gesamtlänge 0,010 EURO

 

 

b) Personenfahrzeuge und PKW-Anhänger von Personen mit 1. Wohnsitz auf Föhr

 

    pro angefangenen Zentimeter Gesamtlänge 0,005 EURO

 

 

Artikel 2

 

Diese Nachtragssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

 

 

 

 

Wyk auf Föhr, den                                                                                          Stadt Wyk auf Föhr

                                                                                                                        Der Bürgermeister

 

 

                                                                                                                        Heinz Lorenzen