Betreff
Schmutzwassereinleitungsvertrag zwischen dem Amt Föhr-Amrum und der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Amt/000093
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Der vorliegende Schmutzwassereinleitungsvertrag zwischen dem Amt Föhr-Amrum und der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Stadt Wyk auf Föhr hält Anlagen zur Abwasserbeseitigung, zu denen insbesondere eine Kläranlage gehört, für ihren eigenen Bedarf und für die schadlose Beseitigung des Schmutzwasser aus den Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum (osterlandföhrer Umlandgemeinden) vor. Grundlage der Schmutzwassereinleitung ist ein Vertrag zwischen der Stadt und dem damaligen Abwasserzweckverband Föhr-Ost aus dem Jahre 1972.

Die Aufgaben des seinerzeitigen Vertragspartners „Abwasserzweckverband Föhr-Ost“ sind Kraft Gesetzes am 1. Juli 1976 auf das damalige Amt Föhr-Land übergegangen. Am 1. Januar 2007 wurde wiederum aus den Gemeinden der Ämter Amrum und Föhr-Land sowie der bis dahin amtsfreien Stadt Wyk auf Föhr das neue Amt Föhr-Amrum gebildet.

Aufgrund der Vermutung, dass seinerzeit widerrechtlich und unzulässigerweise gewisse Fremdwassermengen in das Leitungsnetz eindringen konnten und das Verhältnis dieser Mengen in einem Missverhältnis zu den Nutzungsmengen der Vertragspartner stand, ist man bereits in den 80er Jahren dazu übergegangen, die Abwasserreinigungskosten der Umlandgemeinden nicht mehr exakt nach den Vorgaben des Vertrages aus dem Jahre 1972 abzurechnen. Ohne formelle Vertragsänderung oder den Abschluss eines Änderungs- oder Ergänzungsvertrages rechneten die Vertragspartner im gegenseitigen Einvernehmen nach dem Einbau von Abwassermengen-Messgeräten an den Übergabepunkten exakt nach den eingeleiteten Abwassermengen ab.

Diese – von den Vertragsvereinbarungen abweichende – Abrechnungsmethode hatte bzw. hat zur Folge, dass von den Umlandgemeinden seit Jahren eine deutlich höhere Kostenerstattung gezahlt wird, als im Vertrag festgeschrieben. So belief sich die von den Umlandgemeinden zu zahlende Kostenerstattung zuletzt auf umgerechnet 3,00 € pro Kubikmeter Frischwasser, während im Vertrag aus dem Jahre 1972 lediglich ein Betrag von 0,30 DM, entsprechend 0,15 €/m³, vorgeschrieben ist.

Die von den Vorgaben des alten Vertrages abweichende Abrechnungsmethode ist jedoch sachgerecht und im Ergebnis nicht zu beanstanden. Um das Vertragswerk in Einklang mit den tatsächlichen Abrechnungserfordernissen zu bringen, ist der Entwurf eines neuen Schmutzwassereinleitungsvertrages erstellt worden. Dieser regelt dem Grunde nach dieselben Aspekte, wie der alte Einleitungsvertrag, dies jedoch detaillierter und nach modernen Maßstäben.

Anlagen:

Schmutzwassereinleitungsvertrag (Entwurf vom 22.09.2009)