Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Borgsum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Vorlage
Borg/000015
Aktenzeichen
902-25
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Borgsum

zum 31.12.2008 wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

 

Soll-Einnahmen                    Verwaltungshaushalt                     525.649,02 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         32.355,30 EUR

 

                                               gesamt:                                            558.004,32 EUR

 

 

 

Soll-Ausgaben                      Verwaltungshaushalt                     525.649,02 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         32.355,30 EUR

 

                                               gesamt:                                            558.004,32 EUR

 

 

 

Die Jahresrechnung wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 12.583,02 EUR werden genehmigt.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Borgsum ausweislich des Prüfungsprotokolls am __________ 2009 beraten und wie folgt zum Abschluss festgestellt:

 

1.    Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

 

2.    Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet.

 

3.    Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde - soweit geprüft - rechtmäßig verfahren.

 

4.    Die Vermögensrechnung wurde einwandfrei geführt.

 

5. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 12.583,02 EUR sollen in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: