Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Oevenum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Oev/000018
Aktenzeichen
902-45
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Oevenum

zum 31.12.2008 wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

 

Soll-Einnahmen                    Verwaltungshaushalt                     505.449,39 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         58.267,98 EUR

 

                                               gesamt:                                            563.717,37 EUR

 

 

 

Soll-Ausgaben                      Verwaltungshaushalt                     505.449,39 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         58.267,98 EUR

 

                                               gesamt:                                            563.717,37 EUR

 

 

 

Die Jahresrechnung wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 31.972,22 EUR werden genehmigt.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Oevenum hat die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Oevenum ausweislich des Prüfungsprotokolls am __________ 2009 beraten und wie folgt zum Abschluss festgestellt:

 

1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen  in vertretbarem Rahmen.

 

2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet.

 

3. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde - soweit geprüft - rechtmäßig verfahren.

 

4. Die Vermögensrechnung wurde einwandfrei geführt.

 

5. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 31.972,22 EUR sollen             in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 

7. Der Gemeindevertretung wird abschließend empfohlen, die Jahresrechnung wie vorstehend anzuerkennen und zu beschließen.