Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Wrixum sowie Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
Wri/000021
Aktenzeichen
902-70
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

 

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung der Gemeinde Wrixum

zum 31.12.2008 wird von der Bürgermeisterin vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

 

Soll-Einnahmen                    Verwaltungshaushalt                     747.785,72 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         75.541,15 EUR

 

                                               gesamt:                                            823.326,87 EUR

 

 

 

Soll-Ausgaben                      Verwaltungshaushalt                     747.785,72 EUR

                                               Vermögenshaushalt                         75.541,15 EUR

 

                                               gesamt:                                            823.326,87 EUR

 

 

 

Die Jahresrechnung wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 16.730,92 EUR werden genehmigt.

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Wrixum hat die Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Wrixum ausweislich des Prüfungsprotokolls am __________ 2010 beraten und wie folgt zum Abschluss festgestellt:

 

1.    Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen

    in vertretbarem Rahmen.

 

2.    Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und

    rechnerisch vorschriftsmäßig begründet.

 

3.    Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde - soweit geprüft - rechtmäßig verfahren.

 

4.    Die Vermögensrechnung wurde einwandfrei geführt.

 

5. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 16.730,92 EUR   sollen

    in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung genehmigt werden.

 

6. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: