Betreff
Bebauungsplan Nr. 38, 1. Änderung, der Stadt Wyk auf Föhr für den Bereich der Straße Sandwall und der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001413/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

1.  Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt Wyk auf Föhr für den Bereich der Straße Sandwall und der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße sowie der Entwurf der Begrün­dung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.  Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent­lich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Am 11. Dezember 2003 hat die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 bezogen auf das Gebiet der öffentlichen Grünfläche östlich des Sandwalles und die Verkehrsfläche des Sandwalles im Teilabschnitt zwischen Mittelstraße und Feldstraße gefasst. Als Planungsziel wurde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gastronomische Nutzung von Außenterrassen auf der öffentlichen Grünfläche bei Erhaltung des Grünflächencharakters beschlossen. Ferner ist die sinngemäße Nutzung von Teilen der Verkehrsfläche des Sandwalles zu regeln.

Das städtische Bauamt hat zwi­schen­zeitlich einen Entwurf für die Planänderungen vorgelegt, der im wesentlichen aus geänderten Textfestsetzungen besteht. Bei der Behandlung dieses Entwurfs im Bau-, Pla­nungs- und Umweltausschuss am 07.01.2004 sind verschiedene Detailänderungen empfohlen worden. Nach einer zwischenzeitlichen Stellungnahme des Kreisbauamtes sind aus planungsrechtlichen Gründen weitere Änderungen erfolgt. Die letzte Entwurfsfassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

Nach der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Bürge­rinnen und Bürger wäre dazu nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.