Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 des Zweckverbandes Friesenmuseum
Vorlage
Museum/000055
Aktenzeichen
902-80
Art
Beschlussvorlage Museum

Beschlussempfehlung:

 

Die folgende Haushaltssatzung 2010 wird beschlossen:

 

 

Haushaltssatzung des Zweckverbandes

Dr. Carl-Häberlin-Friesenmuseum Föhr

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 03. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    206.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                       209.000,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                           0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                      3.000,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                  206.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                  205.700,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                               0,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                        3.400,-- EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                   0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                      10.000,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf           2,95 Stellen

§ 3

 

Die Verbandsumlage beträgt 124.000,--€ und wird nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses festgesetzt, so dass sie sich wie folgt verteilt:

 

Gemeinde

Übernachtungs-

Umlage

 

zahl 2008

(in €)

 

 

 

Alkersum

41.902

2.899

Borgsum

38.827

2.686

Dunsum

12.883

891

Midlum

23.501

1.626

Nieblum

214.190

14.818

Oevenum

37.698

2.608

Oldsum

51.293

3.549

Süderende

24.619

1.703

Utersum

172.554

11.938

Witsum

7.832

542

Wrixum

73.983

5.118

Wyk auf Föhr

1.093.060

75.621

 

 

 

gesamt:

1.792.342

124.000

 

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine oder die Verbandsvorsteherin ihre Zustimmung erteilen kann, beträgt 2.500,- EUR. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

 

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den 03. Dezember 2009.

                                                                                               Zweckverband

                                                                                Dr. Carl-Häberlin-Friesenmuseum Föhr

 

                                                                       (LS)

                                                                                               Der Verbandsvorsteher

 

Anlagen:

 

Haushaltssatzung 2010

Gesamtergebnishaushalt

Teilergebnishaushalte

Gesamtfinanzhaushalt

Teilfinanzhaushalte (Investitionen)

Stellenplan 2009

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen auf.

2010 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 3.000 EUR. Im Ergebnishaushalt sind auch die Abschreibungen in Höhe von 3.300 € enthalten.

 

Im Finanzhaushalt beträgt der Saldo aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 3.100 EUR Fehlbetrag. Der Endbetrag des Bedarfes an liquiden Mitteln zum Jahresschluss  entspricht der früheren Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Mit Ende des Jahres 2008 betrug der Bestand der allgemeinen Rücklage des Zweckverbandes 47.464,02 EUR.

 

Der Gesamtergebnishaushalt sowie der Gesamtfinanzhaushalt, die Haushaltssatzung und der Planteil (Teilergebnis- / Teilfinanzhaushalte) sind als Anlage beigefügt.