Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 des Amtes Föhr-Amrum
Vorlage
Amt/000098
Aktenzeichen
902-10
Art
Beschlussvorlage Amt
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Nach Beratung über den vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2010 des Amtes Föhr-Amrum beschließt der Amtsausschuss die folgende

 

 

 

Haushaltssatzung des Amtes Föhr-Amrum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde- vom 09. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    9.266.900,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    10.759.000,-- EUR

                        einem Jahresüberschuss von                                                              0,-- EUR

                        einem Jahresfehlbetrag von                                                   1.492.100,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                9.252.700,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                              10.383.000,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                2.409.500,-- EUR

                        einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                        aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                3.038.000,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

1.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                2.300.000,-- EUR

2.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                  2.200.000,-- EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                1.100.000,-- EUR

4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                    68,62 Stellen

 

 

 

§ 3

 

Die Amtsumlage wird auf 45 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsdirektorin ihre Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,- EUR. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Amtsdirektorin ist verpflichtet, dem Amtsausschuss mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

25938 Wyk auf Föhr, den 09. Dezember 2009.

 

                                                                                                   Die Amtsdirektorin

 

                                                                            (LS)                 _________________

                                                                                                   (Gehrmann)

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.492.100 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 875 (!) Mio. EUR.

 

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

 

Die Summe der Finanzkraftzahlen 2010 ist gegenüber dem Vorjahr jedoch angestiegen, was von höhere eigenen Steuereinnahmen bei den Gemeinden zeugt. Tatsächlich liegen die Ist-Werte der Gewerbesteuereinnahmen der Quartale II und IV/ 2008 und I und II / 2009 weit über denen des Vorjahres. Folglich ist, um ein gleichbleibendes Niveau bei der Amtsumlage zu erreichen, ein geringerer Amtsumlage-Satz möglich. Dieser kann, um den gleichen Ausgleichsbetrag des Vorjahres zu erreichen von 47 % in 2009 nun auf 45 % in 2010 herabgesetzt werden.

 

 

Gemeinden mit niedrigerer, gleicher oder geringfügig besserer Finanzkraft werden eine geringere Zahllast in ihren Haushalten wiederfinden, diejenigen mit erheblich höherer Finanzkraft leisten 2010 auch einen entsprechend höheren Umlageanteil.

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über diese Unterschiede:

 

 

Gemeinde

 

Amtsumlage

2009

Amtsumlage

2010

Mehrbelastung

2010

Verringerung

2010

 

 

 

 

 

 

Amt

 

4.104.645

4.085.240

 

 

Alkersum

 

163.344

157.781

 

5.563

Borgsum

 

118.462

115.806

 

2.656

Dunsum

 

27.137

20.313

 

6.824

Midlum

 

127.889

126.257

 

1.632

Nieblum

 

241.515

220.175

 

21.340

Oevenum

 

168.531

160.679

 

7.852

Oldsum

 

193.599

188.065

 

5.534

Süderende

 

59.353

57.081

 

2.271

Utersum

 

146.323

140.416

 

5.907

Witsum

 

17.607

22.218

4.611

 

Wrixum

 

230.346

230.075

 

271

Wyk auf Föhr

 

1.699.379

1.690.763

 

8.616

Nebel

 

380.206

421.041

40.836

 

Norddorf

 

270.847

269.365

 

1.482

Wittdün

 

260.108

265.204

5.096

 

 

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 361.800 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes nur zu 24,25 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht. Folglich ist der erheblich höhere Betrag als tatsächliches Defizit im Finanzhaushalt vorgetragen.

 

 

Dies impliziert folgende Feststellungen zum Planergebnis:

 

  1. Der Ergebnisplan produziert ein finanzielles Negativergebnis in Höhe von 1.130.300 EUR. (Belastung liquider Mittel).
  2. 2010 werden keine Abschreibungen erwirtschaftet, sodass folglich
  3. auch keine Tilgungsverpflichtungen erwirtschaftet werden. Auch diese belasten zu 100 % den aus Vorjahren vorgetragenen Bestand an liquiden Mitteln.

 

 

Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich der Ergebnishaushalt wesentlich schlechter dar. Als ursächlich hierfür ist der hohe Sanierungskostenbedarf im Produkt 111010 (Gebäude- und Liegenschaftsmanagement) zu nennen. Die markantesten Maßnahmen sind nachfolgend dargestellt:

 

1. Energetische Sanierung Schule Amrum:                                         500.000 EUR

2. Sanierung Schulzentrum Wyk auf Föhr:                                          500.000 EUR

3. Heizungsanlage u.a. GS Wyk auf Föhr:                                          100.000 EUR

4. Sanierungsmaßnahmen Grundschule Föhr-Land:                          180.000 EUR

 

 

Per Saldo sind insgesamt 1.349.000 EUR für Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2010 eingeplant.

 

 

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zwar (teilweise erhebliche) Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell besseres Ergebnis vorgelegt werden kann, als in der Planung, vorausgesetzt, dass alle Aufwendungen und Erträge im vorliegenden Planwerk eingestellt sind, die Plandaten zeigen jedoch, dass das Amt bei dem o.a. Ergebnis 2010 die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit im lfd. Verwaltungsbetrieb überschreitet.

 

 

 

Aus diesem Grunde wird im Jahr 2010 erstmals die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich, der in der Haushaltssatzung 2010 in Höhe von 1.100.000 EUR enthalten ist. (Hinweis: es erfolgt KEINE Veranschlagung eines Kassenkredite im Haushalt, lediglich die Zinsen sind in den Aufwendungen enthalten. !)

 

 

Der Finanzhaushalt weist einen Bedarf an liquiden Mitteln in Höhe von rd. 1758.000 EUR aus. Der hiergegen stehende Kassenkredit von 1,1 Mio. EUR reduziert den Mittelbedarf auf rd. 650.000 EUR. Da in den Vorjahren (2008 und voraussichtlich 2009) Überschüsse aus der Amtsumlage entstanden sind, können diese Mittel bereitgestellt werden um das verbleibende Defizit aufzufangen, sodass der Amtshaushalt (einschließlich der veranschlagten Investitionskredite) für alle veranschlagten Maßnahmen Geldmittel bereitstellen kann.

 

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass dies nur bei Einhaltung der Ansätze zu realisieren ist; erhebliche Überschreitungen oder die Durchführung nicht veranschlagter Maßnahmen hat ggfs. einen zwingend erforderlichen Nachtrag zur Folge.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

B: Finanzplan:

 

 

Die erheblichste Investition ist im Produkt 216001 (Realschule mit Grund- und Hauptschulteil Amrum) mit einem Netto-Investitionsaufwand in Höhe von rd. 4.500.000 EUR verzeichnet, hiervon 2,3 Mio EUR als Ansatz für 2010, der Restbetrag als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2011.

 

Die Maßnahme wird zu 100 % darlehensfinanziert. 75 % hiervon kann aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds der Landesbank abgedeckt werden, den Rest bildet ein Darlehen des freien Kreditmarktes.

Die Zins- und Tilgungsverpflichtungen hieraus sind im Planwerk des Haushaltsjahres bzw. der Folgejahre dargestellt und erläutert.

 

 

Eine weitere Investition wurde für das Produkt 122002 (Obdachlosenunterbringung) mit einem Volumen von 310.000 EUR angemeldet. Es handelt sich hierbei um den Neubau der Unterkünfte am Ziegeleiweg in Wyk auf Föhr.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind Neubeschaffungen, kleinere Baumaßnahmen usw., die im Planteil näher erläutert sind.

 

 

 

 

Zur Orientierung hinsichtlich der Veränderung des Finanzmittelbestandes des Amtes gibt die nachfolgende Aufstellung über die Entwicklung der liquiden Mittel Auskunft:

 

 

 

Stand allgemeine kamerale Rücklage Ende 2008:                                   540.100,00 €

Abzüglich Ist-Fehlbetrag aus lfd. Verwaltung:                                                -12.500,00 €

 

Abzüglich Finanzmittelbedarf des Jahres 2009 (Plan):                                -186.300,00 €

(neuer Kredit für Baumaßnahmen 2009 bereits saldiert)

 

= „Startguthaben“ 2010:                                                                             341.300,00 €

 

 

abzüglich Bedarf für Darlehenstilgung:                                                        -260.000,00 €

 

abzüglich (monetärer) Verlust aus Ergebnisplan 2010:                             -1.130.300,00 €

 

zuzüglich Kassenkredit 2010:                                                                     1.100.000,00 €

 

= verfügbare liquide Mittel für Investiven Planteil:                                           51.000,00 €

 

abzüglich Netto-Investitionen (lt. vorliegendem Planentwurf):                  -2.668.800,00 €

 

zuzüglich Kredite für Investitionsmaßnahmen:                                           2.300.000,00 €

 

zuzüglich prognostizierte Hauhaltsverbesserung 2009

(analog Vorjahre):                                                                                       ~ 400.000,00 €

 

 

Endbestand liquide Mittel am 31.12.2010:                                                  82.200,00 €

 

 

Der vorstehende Endsaldo spiegelt das Ergebnis des Finanzhaushaltes 2010 wieder.

 

 

Der Rücklagebestand des Amtes vergrößert sich noch um die Rücklagen für Sonderrechnungen, z.B. die Abwasserbeseitigung Föhr-Ost, Verwaltungsfusion usw. Eine Heranziehung dieser Mittel oder wahlweise der Rücklagen der Stadt / Gemeinden zur Liquiditätssicherung des Amtshaushaltes 2010 verbietet sich jedoch deshalb, weil hierdurch die Mittelbindung nicht nur kurzfristig, sondern langfristig den Gemeinden bzw. den Sonderhaushalten eigene Mittel für ihre finanzielle Beweglichkeit entziehen würde, was innerhalb des Rückzahlungszeitraumes für den Kassenkredit zu Finanzierungsproblemen führen könnte.

 

 

 

Der Maximalbetrag für eine Netto-Kreditaufnahme 2010 (bei Ausführung aller im Planentwurf aufgeführten Investitionen) liegt folglich bei 2.668.800 EUR. (Hinweis: Die Tilgung und der Verlust aus dem Ergebnisplan dürfen NICHT kreditfinanziert werden).

 

 

 

FAZIT:

 

Die Finanzierung der Netto-Investitionen ist zwar zu leisten, jedoch nur im Zusammenhang mit einem mehrjährigen Kassenkredit zur Sicherung des Defizits im Ergebnisplan und einer zusätzlichen Kreditfinanzierung der Investitionsmaßnahmen, da die liquiden Mittel des Amtes bereits für die lfd. Darlehenstilgungen bereitstehen müssen.

 

 

 

Ergänzender Hinweis zum Beratungs- / Beschlussverfahren:

 

 

Die dieser Vorlage beigefügten Unterlagen bestehen aus folgenden Entwürfen:

 

  1. der Haushaltssatzung,
  2. dem Ergebnis- und Finanzplan (als Gesamtpläne),
  3. den Teilergebnishaushalten (komplett) und
  4. der Auflistung der Investitionsvorhaben 2010 mit Erläuterungen.

 

Die Beratung der Teilergebnispläne im HFA / Amtsausschuss erfolgt mittels Visualisierung per Beamer.

 

Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung / des Haushaltsplanes 2010 im Amtsausschuss erhält anschließend jedes Ausschussmitglied den Gesamthaushalt einschließlich aller Anlagen nach Ausarbeitung in gedruckter Form übersandt.