Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000030
Aktenzeichen
902-20
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Alkersum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02. Februar 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 514.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   555.100,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  40.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             496.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             485.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               86.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             210.200,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   50.000,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    300 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     330 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Alkersum, den 02. Februar 2010.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Juhl

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 40.300 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 885 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 11.500 EUR über dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 100 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Alkersum keinen Verlust als „Realverlust“ erfährt. Abzuziehen sind allerdings noch die Tilgungsleistungen in Höhe von 3.200 EUR, sodass der Finanzüberschuss bei rd. 8.300 EUR liegt.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Alkersum Ende 2010 mit großer Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis, bzw. einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandförderung) mit dem Breitbandausbau verzeichnet. Der Investition von 100.000 EUR kann aber eine Zuweisung des Landes in Höhe von 75 %, mithin 75.000 EUR gegenübergestellt werden, sodass der Gemeindeanteil nur mit 25.000 EUR zu Buche schlägt.

Ein entsprechender Antrag zur Förderung der Investition ist in Vorbereitung.

 

Die Erschließungsstraße im Gewerbegebiet bedarf nun, nach Verkauf aller Grundstücke noch der Aufbringung der Verschleißdecke. Hierfür sind 50.000 EUR im Haushalt veranschlagt.

 

Auch die Schaffung eines neuen, kleinen Baugebietes am Marschweg, an der Stelle des bisherigen Kinderspielplatzes, ist im Planwerk aufgenommen worden. Da die Straße über Erschließungs-Ablösebeiträge finanziert wird und aus dem Grundstücksverkauf gegenüber den Bilanzwerten erhebliche Erträge zu erwarten sind, wird der Gemeindehaushalt nicht belastet. Möglicherweise kann der Verkauf der Grundstücke noch vollständig in 2010 erfolgen. Um ausreichende Mittel für das Auftragsvolumen zur Herstellung der Erschließungsstraße bereit zu stellen, wurde eine Verpflichtungsermächtigung für 2011 mit aufgenommen.

 

Die Neuinvestitionen bedürfen keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde alle Maßnahmen aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.