Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Gemeinde Borgsum
Vorlage
Borg/000016
Aktenzeichen
902-25
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Borgsum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11. Januar 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 505.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   508.100,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                    2.500,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             500.700,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             473.800,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             151.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             219.800,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              280 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Borgsum, den 11. Januar 2010.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Ingwersen

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 2.500 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 865 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 29.400 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 100,0 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Borgsum keinen „Realverlust“ ausweist. Abzuziehen sind allerdings noch die Tilgungsleistungen in Höhe von 9.800 EUR, sodass das Finanzergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit auf einen Überschuss von 17.100 EUR saldiert.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Borgsum Ende 2010 mit hoher Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandtechnik) enthalten. Die Bereitstellung der Breitbandtechnik für das Dorf wird voraussichtlich Investitionskosten von rd. 200.000 EUR betragen. Hierauf ist allerdings eine Zuweisung in Höhe von 75 % zugesagt, sodass der Gemeindeanteil bei max. 50.000 EUR liegen wird.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Der Finanzhaushalt 2010 ist für die Gemeinde ohne Fremdmittel finanzierbar, da das Jahr 2009 voraussichtlich mit einem deutlichen Überschuss abschließt, der aus einem Grundstücksverkauf und wesentlich höheren Gewerbesteuern resultiert. Zudem schloss das Jahr 2008 mit einer (kameralen) freien Rücklage von rd. 20.000 EUR ab.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.