Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Gemeinde Dunsum
Vorlage
Dun/000020
Aktenzeichen
902-30
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Dunsum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 107.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                     88.700,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                               18.400,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                           0,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             107.100,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                               87.900,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                        0,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               29.000,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    240 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              240 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     300 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Dunsum, den 02. Dezember 2009.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Christiansen

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 18.400 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 733 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 916 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt. Zwischenzeitlich ist der Gemeindeanteil durch Nachtrag zum Haushaltserlass auf 779 Mio. EUR angehoben worden. Damit wird sich zum Ende des Jahres 2010 ein Rückgang in Höhe von rd. 7 bis 8 % gegenüber 2009 ergeben.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 800 EUR. Dies bedeutet, dass der Finanzhaushalt 19.200 EUR Überschuss als Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit aufweist, da die Abschreibungen zu 100 % erwirtschaftet werden.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zusätzlich erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Dunsum Ende 2010 mit Sicherheit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 522001 (Bauen und Wohnen) mit der Herstellung einer Erschließungsstraße in das Neubaugebiet zu verzeichnen. Die ersten Herstellungskosten betragen lt. Kostenermittlung rd. 25.000 EUR.

Insgesamt entstehen 4 Bauplätze. Die Gemeinde muss noch darüber entscheiden, ob sie die Erschließungskosten mittels Erschließungsbeitragsbescheid, oder über Ablösungsvereinbarungen finanzieren will; in jedem Falle ist der Erlass einer Erschließungsbeitragssatzung erforderlich.

Die Neuinvestition bedarf keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde den Kauf aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann. Bei Baufortschreitung kann die Fertigstellung der Erschließungsanlage einschließlich einer gemeinschaftlich nutzbaren Hauskläranlage bei zwischenzeitlichem Verkauf über die Ablösebeiträge finanziert werden.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.