Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000033
Aktenzeichen
902-40
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Nieblum

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 04. Januar 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 848.500,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   900.800,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  52.300,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             836.600,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             776.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             200.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf             440.000,-- EUR

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

4.           die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf        2,00 Stellen

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    240 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              260 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     300 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

§ 5

 

Für den Wirtschaftsplan des Kurbetriebes werden festgesetzt:

1.  im Erfolgsplan

     die Erträge auf                                                                                     498.900,-- EUR

     die Aufwendungen auf                                                                       605.700,-- EUR

     der Jahresgewinn auf                                                                                    0,-- EUR

     der Jahresverlust auf                                                                          106.800,-- EUR

 

2.  im Vermögensplan

     die Einnahmen auf                                                                              382.500,-- EUR

     die Ausgaben auf                                                                                382.500,-- EUR

3.  der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

     und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                   0,-- EUR

4.  der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                      0,-- EUR

5.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                           90.000,-- EUR

6. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf            7,68 Stellen

 

 

 

 

 

25938 Nieblum, den 04. Januar 2010.

 

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Riewerts

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 52.300 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 865 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei 112.600 EUR, also weit über dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 100,0 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Nieblum keinen Verlust als „Realverlust“ zu verbuchen braucht. Da Tilgungsleistungen nicht mehr anstehen beläuft sich das Finanzergebnis folglich bei 60.300 EUR Überschuss.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden zusätzlich erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Nieblum Ende 2010 mit hoher Wahrscheinlichkeit ein finanziell besseres Ergebnis vorlegen kann, als die Planung verlautbaren lässt, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Eine erhebliche Investition ist im Produkt 573500 (Breitbandförderung) mit den Herstellungskosten der technischen Anlagen i.H.v. rd. 200.000 EUR vorgesehen. Das Vorhaben ist zu 75 % förderfähig, sodass der gemeindliche Eigenanteil bei ca. 50.000 EUR liegen wird.

 

Die kommunale Gemeinde fördert weiterhin die Sanierung des „Haus des Gastes“ aus Eigenmitteln mit weiteren 200.000 EUR (aus Verpflichtungsermächtigungen 2009) durch Überweisung des Investitionszuschusses an den Eigenbetrieb.

 

Die Neuinvestitionen bedürfen keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde die Maßnahmen aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.

 

Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind weitere Neubeschaffungen / Baumaßnahmen, die im Planteil näher erläutert sind.

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.