Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2010 der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000019
Aktenzeichen
902-45
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:

 

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Oevenum

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07. Dezember 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                 481.000,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                   519.600,-- EUR

                   einem Jahresüberschuss von                                                        0,-- EUR

                   einem Jahresfehlbetrag von                                                  38.600,-- EUR

 

2. im Finanzplan mit

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             473.300,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                             484.200,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf                        0,-- EUR

                   einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

                   aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf               10.400,-- EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.           der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

              und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                          0,-- EUR

2.           der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf            0,-- EUR

3.           der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                          0,-- EUR

 

 

 

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.           Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)    280 %

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                              300 %

2.           Gewerbesteuer                                                                                     340 %

 

 

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.

 

 

 

 

25938 Oevenum, den 07. Dezember 2009.

 

                                                                                               Die Bürgermeisterin

                                                                       (LS)

                                                                                               gez.: Riemann

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 38.600 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des u6lich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 865 (!) Mio. EUR.

 

Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan um 10.900 EUR unter dem Verlustergebnis. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu 71,7 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Oevenum 28,3 % des Verlustes als „Realverlust“ erfährt. Hinzuzurechnen sind allerdings noch die nicht erwirtschafteten Tilgungsleistungen in Höhe von 4.600 EUR, sodass der echte „Fehlbedarf“ bei rd. 15.500 EUR liegt.

Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Oevenum Ende 2010 mit gewisser Wahrscheinlichkeit ein finanziell ausgeglichenes Ergebnis vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.

 

Erhebliche Investitionen sind 2010 nicht vorgesehen.

 

Im Produkt 126010 (Brandschutz, Gemeindefeuerwehr) ist der Neukauf von 5 Stck. Funkgeräten und der Einbau eines Digitalfunkgerätes in das Feuerwehrfahrzeug verzeichnet. Die Neubeschaffungskosten betragen lt. Kostenermittlung rd. 4.800 EUR.

Die Maßnahmen sind nicht zuwendungsfähig gem. der Förderrichtlinien zu § 31 Finanzausgleichsgesetz (FAG).

 

Für weitere Investitionen im Finanzhaushalt sind lediglich Mittel für Neubeschaffungen im Bereich „Kur- und Fremdenverkehrsbetrieb“ angesetzt (1.000 EUR / zweckfreier Ansatz).

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.

Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.