Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die nachfolgende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2010:
Haushaltssatzung der Gemeinde Wrixum
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung
wird nach Beschluss der Gemeindevertretung – und mit Genehmigung der
Kommunalaufsichtsbehörde- vom 04. März 2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1.
im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 708.300,-- EUR
einem Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 853.500,--
EUR
einem Jahresüberschuss
von 0,--
EUR
einem Jahresfehlbetrag
von 145.200,--
EUR
2. im Finanzplan
mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 712.600,-- EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 789.700,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 0,--
EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit auf 237.100,--
EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden
festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 0,--
EUR
4. die Gesamtzahl der im
Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,0
Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 %
2. Gewerbesteuer 340 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die/der Bürgermeister/in ihre/seine Zustimmung nach § 95 h Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 750,- EUR. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die/Der Bürgermeister/in ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten.
25938 Wrixum, den 04.
März 2010.
Die
Bürgermeisterin
(LS)
gez.:
Braun
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Haushaltsplan des Jahres 2010 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 145.200 EUR ab. Die Gemeinden in Schleswig-Holstein verzeichnen 2010 aufgrund des deutlich geringeren Einkommensteuer-Anteiles einen erheblichen finanziellen Einschnitt auf der Ertragsseite. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2009 wird ein kommunaler Anteil am Landes-Einkommensteuer-Aufkommen in Höhe von 779 Mio. EUR für die Haushaltsplanungen empfohlen. Im Jahr zuvor, 2009, lag der Anteil noch bei 885 (!) Mio. EUR.
Zwar hat der Städteverband SH neueste Steuerschätzungen, nachdem das Aufkommen nicht ganz so deutlich absinken wird, dennoch ist aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung eine eher zurückhaltende Prognose angezeigt.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beträgt gem. Gesamt-Ergebnisplan 68.100 EUR. Dies bedeutet, dass das Defizit des Ergebnishaushaltes zu rd. 47 % aus nicht monetären Abschreibungen besteht, sodass die Gemeinde Wrixum einen „Realverlust“ (Finanzdefizit) in Höhe von 77.100 EUR aus lfd. Verwaltungstätigkeit ausweist. Tilgungsleistungen braucht die Gemeinde nicht mehr zu erwirtschaften, da keine Darlehen mehr zu bedienen sind, sodass der o.g. Fehlbetrag gleichzeitig das Ergebnis im Finanzhaushalt darstellt.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Haushaltsabschlüsse werden jedoch erhebliche Beträge aufgrund von Mehrerträgen und nicht realisierten Teilen der Aufwandsansätze tatsächlich eingespart, sodass die Gemeinde Wrixum Ende 2010 mit Wahrscheinlichkeit ein finanziell besseres Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit vorlegen kann, vorausgesetzt, dass alle zu erwartenden Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen im vorliegenden Planwerk eingestellt sind.
Eine erhebliche Investition ist im Produkt 126010 (Brandschutz) mit einem Betrag in Höhe von 60.000 EUR zur Bohrung von 3 neuen Löschwasserbrunnen veranschlagt. Es sollen Brunnen mit Tiefpumpe hergestellt werden, die jeweils mit rd. 18.000 bis 20.000 EUR zu Buche schlagen. Zuwendungen nach FAG aus der Feuerschutzsteuer werden für diese Maßnahmen leider nicht mehr gewährt.
Die Baumaßnahme „Fötjem“ ist 2009 nicht zur Ausführung gelangt, sodass der Ansatz mit 120.000 EUR neu veranschlagt wird. Zusätzlich stehen 45.000 EUR für die Instandsetzung der Oberflächenentwässerung in den Erschließungsanlagen Tewelken, Dörpwund und Möhlenstieg zur Verfügung.
Zur Lagerung der Sitzbänke der Gemeinde während der Wintersaison ist ein Betrag in Höhe von 5.000 EUR für den Bau eines Lagerschuppens im Produkt „Kurbetrieb“ aufgenommen worden.
Die Neuinvestitionen bedürfen keiner Darlehensfinanzierung, da die Gemeinde alle Maßnahmen aufgrund ausreichender Eigenmittel selbst finanzieren kann.
Die weiteren Investitionen im Finanzhaushalt sind kleinere Neubeschaffungen, die im Planteil näher erläutert sind.
Die Finanzmittel der Gemeinde stellen sich zum Ende des Haushaltsjahres 2010 voraussichtlich etwa wie folgt dar:
Stand der freien liquiden Mittel
(außerhalb der Haushaltswirtschaft) per 31.12.2008: 449.500,00 EUR
lfd. Kassenbestand 31.12.2008: 8.300,00 EUR
vorl. Ergebnis aus 2009:
aus lfd. Verwaltungstätigkeit: 150.800,00 EUR
aus Investitionstätigkeit: -85.000,00 EUR
GESAMT: 523.000,00 EUR
./. Finanzverlust 2010 lt. vorliegendem Haushalt: -77.000,00 EUR
./. Investitionsbedarf lt. vorliegendem Haushalt: -237.000,00 EUR
=
voraussichlicher Bestand liquide Mittel Schlussbilanz 2010: 209.000,00 EUR
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist 2010 nicht vorgesehen. Sie ist auch aufgrund der Untergrenzen für die Berechnungen im kommunalen Finanzausgleich hinsichtlich der Verteilung der Schlüsselzuweisungen nach Grund- und Garantiebetrag nicht erforderlich.
Die Gemeinde erhält nach wie vor die reguläre Förderung aufgrund ihrer Realsteuerhebesätze und der Ist-Ergebnisse der eigenen kommunalen Steuerveranlagungen.