Betreff
Befahrensregelung der Fußgängerzone für Radfahrer hier: Aufhebung des Beschlusses vom 11.06.2009 und Neubeschlussfassung
Vorlage
Stadt/001789
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen spricht die Empfehlung aus, den Beschluss der Stadtvertretung vom 11.06.2009 wieder aufzuheben und wie folgt neu zu beschließen:

 

Die Fußgängerzone wird für das Befahren mit Fahrrädern ganzjährig in der Zeit von 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr freigegeben. Diese Regelung ist nach einer Testphase von 1 Jahr erneut zu überprüfen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr hat in ihrer Sitzung vom 11.06.2009 den Beschluss gefasst, die Befahrensregelung der Fußgängerzone dahingehend zu ändern, als dass das Fahrradfahren in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Oktober – 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr – und in der Zeit vom 01. November bis 28. Februar zugelassen werden soll. Im Rahmen der verwaltungstechnischen Umsetzung dieses Beschlusses wurde eine Änderung der Teileinziehung der betreffenden Straßen nach dem Straßen- und Wegegesetz erforderlich und entsprechend bekannt gemacht. Gegen diese Bekanntmachung wurde 6-fach Widerspruch erhoben – u.a. von dem Seniorenbeirat der Stadt Wyk auf Föhr mit 363 Unterstützungsunterschriften.

 

Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion auf Rücknahme des Beschlusses vom 11.06.2009 war die Befahrensregelung erneut Thema in der Sitzung der Stadtvertretung vom 12.11.2009. Es erfolgte eine Rückverweisung zur Vorberatung an den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen.

 

Der Ausschuss für öffentliche Einrichtungen  hat sich in der Sitzung vom 26.11.2009 im Rahmen der Meinungsbildung auf den Lösungsansatz verständigt, der Stadtvertretung zu empfehlen, das Fahrradfahren in der Fußgängerzone ganzjährig in der Zeit vom 22.00 Uhr bis 10.00 Uhr zuzulassen. Der Beschluss vom 11.06.2009 wäre entsprechend aufzuheben.