Betreff
Schulentwicklungsplanung Grundschule Föhr-Land
Vorlage
Amt/000102
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

 

Die Außenstelle Midlum der Grundschule Föhr-Land wird bis zum 01.08.2013 in vollem Umfange aufrecht erhalten.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 03.12.2007 beschlossen zum 01.08.2009 eine Grundschule Föhr-Land in Süderende zu bilden. Die Außenstelle in Midlum sollte bis zum 01.08.2010 in vollem Umfange aufrecht erhalten bleiben.

 

Vom damals zuständigen Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 31.07.2009 die organisatorische Verbindung der Grundschulen Föhr-Ost und Föhr-West zum 01.08.2009 gemäß § 60 Abs. 1 SchulG genehmigt. Die vollständige Einbindung der genannten Schule in die organisatorische Verbindung führte nach § 60 Abs. 1 Satz 3 SchulG zu deren Auflösung mit Ablauf des 31.07.2009. Die Grundschule insgesamt führt ab dem 01.08.2009 die Bezeichnung „Grundschule des Amtes Föhr-Amrum in Süderende“ und trägt den Namen „Grundschule Föhr-Land“.

 

In den Sitzungen des Schulausschusses am 11.11.2009 und des Haupt- und Finanzausschusses am 25.11.2009 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Außenstelle der Grundschule Föhr-Land in Midlum bis zum 01.08.2013 in vollem Umfange aufrecht erhalten bleiben solle.

 

Die Aufrechterhaltung der beiden Schulstandorte wurde seitens der Ausschussmitglieder überwiegend positiv gesehen.

 

Als Gründe für die Aufrechterhaltung wurde zum Einen genannt, dass man die Möglichkeit nutzen solle, die beiden Standorte möglichst lange aufrecht zu erhalten, um für die Kinder den Schulbesuch im dörflichen Bereich auch weiterhin an zwei Standorten zu ermöglichen. Zum Anderen sei es als Bereicherung zu sehen, dass der Unterricht auf Föhr-Land weiterhin an zwei Standorten gefördert werde. Auf dem Festland gäbe es bereits einige Schulen, die an mehreren Standorten erfolgreich bestehen.

 

Problematiken, wie zum Beispiel zeitliche Probleme im Rahmen der Schülerbeförderung konnten in Absprache mit der W.D.R. zeitnah gelöst werden.