Betreff
Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers und des stellv. Gemeindewehrführers gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes
Vorlage
Alk/000032
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

Der Wahl des Andreas Lorenzen zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alkersum und der Wahl des Heiko Litschke zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Alkersum sowie deren Ernennung zu Ehrenbeamten der Gemeinde Alkersum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Alkersum am 28.12.2009 ist Herr Andreas Lorenzen für sechs Jahre zum Wehrführer der Gemeinde Alkersum gewählt worden. Herr Lorenzen erfüllt die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des Gemeindewehrführers. Zur Durchführung von drei noch fehlenden Lehrgängen hat sich der Gewählte schriftlich verpflichtet.

Gleichzeitig hat die Versammlung der FF Alkersum den bisherigen Wehrführer Heiko Litschke zum neuen stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Alkersum gewählt. Auch diese Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Herr Litschke erfüllt ebenfalls die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das gewählte Amt. Alle notwendigen Lehrgänge wurden besucht.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines Gemeindewehrführers und seines Stellvertreters der Zustimmung der Gemeindevertretung. Die Gewählten sind außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zu Ehrenbeamten der Gemeinde Alkersum zu ernennen.