Betreff
Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße "Am Charlottenheim", im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von derStrandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001387/4
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.      Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die berührten Träger öffentlichen Belange sind erneut beteiligt worden. Weder von Privatpersonen noch von Trägern öffentlicher Belange sind Anregungen vorgetragen worden. Daher ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte für den künftigen Bebauungsplan.

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr den Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet begrenzt im Osten vom Fasanenweg, im Süden von der Gmelinstraße und der Straße „Am Charlottenheim“, im Westen von einer Bautiefe westlich des Drosselsteiges und des Amselweges sowie von der Strandstraße und im Norden vom städtischen Grünstreifen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 33 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33 hat erneut öffentlich ausgelegen und die Träger öffentlicher Belange sind erneut beteiligt worden. Aus den abgegebenen Eingaben und Stellungnahmen ergeben sich keine Gesichtspunkte, die weitere Änderungen am Planentwurf erforderlich machen.

Daher kann nunmehr des Satzungsbeschluss gefasst werden.