Beschlussempfehlung:
- Aufgrund
des § 84 der Landesbauordnung für das Land Schleswig Holstein wird für das
Gebiet des Ortsteiles Boldixum der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Buut Dörp
im Norden, der Umgehungsstraße L 214 im Osten, der Südseite der Ocke-Nerong-Straße
in einer Bautiefe im Süden sowie der Gemeindegrenze im Westen die als
Anlage beigefügte Neufassung der Ortsgestaltungssatzung als Satzung
beschlossen.
Das Satzungsgebiet ist im anliegenden Plan, der Teil dieser Satzung ist als schwarz umrandetes Gebiet dargestellt.
- Die Neufassung dieser Satzung ist auszufertigen und ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Ortsgestaltungssatzung der Stadt Wyk auf Föhr für den Ortsteil Boldixum besteht seit dem 12.12.1990 und ist im Zeitablauf zwei mal geändert worden zuletzt im Jahre 1993.
Die Genehmigungspraxis von Bauanträgen und Bauvoranfragen hat danach wiederholt Anlass zur Diskussion bzw. zum Überdenken bestimmter Satzungsinhalte gegeben. Manche Punkte wurden als nicht mehr zeitgemäß oder als zu weitgehend erachtet. In solchen Fällen sind dann häufig Regelungen auf dem Befreiungswege im Sinne der jeweiligen Antragsteller getroffen worden.
Zuletzt sind im Jahre 2009 wieder Bauvorhaben, die den
Satzungsinhalten nicht in allen Punkten entsprachen, auf dem Befreiungswege im
oben beschriebenen Sinne ermöglicht worden. Ausgelöst dadurch ist sowohl
seitens der Ausschussmehrheit als auch vom Kreisbauamt die Notwendigkeit einer
Überarbeitung der Satzung gesehen worden, um zu einer zeitgemäßen
Regelungspraxis zu finden.
Zur Fortschreibung der Satzung hat eine Arbeitsgruppe, gebildet aus Vertreter
der jeweiligen Fraktionen, einen neu gefassten Satzungstext vorgelegt. Dieser
Text beinhaltete sowohl die 1. und zweite Änderung des bisherigen
Satzungstextes als auch neu geänderte Textpassagen.
Diese Textfassung ist Gegenstand der Beratung in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 03.02.2010 gewesen und in einigen Punkte noch geändert bzw. ergänzt worden. Diese Textfassung wird nunmehr zum Satzungsbeschluss vorgelegt.
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