Betreff
Beschlussfassung über die Verabschiedung des Entwurfes für den Teilabbruch und Neubau der Öömrang Skuul
Vorlage
Amt/000105
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Es wird empfohlen, den Vorentwurf mit den genannten Einsparungsmöglichkeiten mit einer Gesamtsumme von 4.708.898,06 € (brutto) einschließlich der Baunebenkosten zu verabschieden und gleichermaßen dem Büro ppp architekten GmbH, Kanalstrasse 52 in 23552 Lübeck, den Auftrag zur Erstellung der Bauantragsunterlagen zu erteilen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Am 25.11.2009  wurde durch den Architekten Herrn Pörksen (Büro ppp architekten GmbH) die Neubaukonzeption für den Teilabbruch und Neubau der Öömrang Skuul einschließlich einer Kostenschätzung vorgestellt. Aus dem politischen Gremium bildete sich die ungeteilte Meinung, dass nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden musste, da die geschätzte Bausumme von ca. 5.256.000,00 € den gesetzten Kostenrahmen von 4.680.000,00 € deutlich überstieg (beide Ansätze einschließlich Baunebenkosten).

In einer Planungsgruppe, die sich aus Vertretern von Politik und Mitarbeitern aus der Verwaltung zusammengesetzt hat, ist in Zusammenarbeit mit dem Planer nach Lösungsansätzen gesucht worden. Dem Architekten wurde für seine weitere Arbeit zur Bedingung gemacht, dass die Einsparungsmöglichkeiten ausschließlich im Bereich der Turnhalle und nicht im Grundschulteil ermittelt werden sollten. Vorrang hat zunächst die Schaffung neuer Unterrichtsräume. Das Raumkonzept des neuen Grundschulteils darf daher nur unwesentlich verändert werden.

Im weiteren sind verschiedene Einsparpotentiale in der Turnhalle festgestellt worden. Im einzelnen waren dies der Fortfall der Tribüne, die Verkleinerung der Umkleide- und Geräteräume sowie den Entfall des Aufzugs und des Treppenhauses und letztlich der Entfall der Veranstaltungsbühne. Insgesamt konnte die Neubausumme infolgedessen um etwa 547.000,00 € (brutto) gesenkt werden. Die geschätzte Neubausumme liegt neuerdings in einer Höhe von 4.708.898,06 € (brutto) einschließlich der Baunebenkosten und entspricht somit nahezu dem gesetzten Kostenrahmen.