Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum beschließt nach Beratung den Erlass der folgenden:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Nieblum
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06 April 2010 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung lassen:
§
1
Mit dem
Nachtragswirtschaftsplan des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum werden
erhöht um |
vermindert um |
und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes
einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt
auf |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
im Vermögensplan
die Einnahmen 120.000,- 0,- 772.500,- 892.500,-
die Ausgaben 120.000,- 0,- 772.500,- 892.500,-
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 400.000 EUR auf 520.000,- EUR.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung
wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom
________________ 2010 (AZ: __________________) erteilt.
25938 Nieblum, den 06. April 2010.
Der
Bürgermeister
(LS) gez.: Riewerts
Sachdarstellung mit Begründung:
Im Verlaufe des Baufortschrittes der Baumaßnahme „Haus des Gastes“ hat sich herausgestellt, dass der bisher veranschlagte Planansatz in Höhe von 400.000 EUR nicht ausreichend ist.
Die Gemeindevertretung geht davon aus, dass ein Bedarf von mindestens 500.000 EUR veranschlagt werden muss.
Da die Baumaßnahme mithilfe von Fremdmitteln (Darlehen) finanziert werden soll, reicht der in der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditrahmen nicht aus. Folglich ist dieser dem voraussichtlichen Bedarf (einschl. Sicherheitsbetrag) anzupassen.
Der Kreditrahmen bedarf der kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Die dieser Vorlage beigefügte Nachtrags-Haushaltssatzung ist demnach zur Genehmigung beim Landrat des Kreises Nordfriesland vorzulegen.
Anbetracht dessen,. dass die Darlehensaufnahme für die Gemeinde Nieblum kein finanzwirtschaftliches Risiko darstellt, wird davon ausgegangen, dass die Genehmigung auflagelos erteilt wird.