Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer 1. Nachtrags-Haushaltssatzung 2010 der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000043
Aktenzeichen
902-40
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum beschließt nach Beratung den Erlass der folgenden:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Nieblum

 

für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 06 April 2010  - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde -folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung lassen:

 

                                                                              § 1

 

Mit dem Nachtragswirtschaftsplan des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum werden

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschl. der Nachträge

gegenüber bisher               nunmehr festgesetzt

                                                       auf

EUR

EUR

EUR

EUR

 

im Vermögensplan

 

                   die Einnahmen            120.000,-                        0,-             772.500,-             892.500,-

                   die Ausgaben               120.000,-                        0,-             772.500,-             892.500,-

 

 

1.  Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 400.000 EUR auf   520.000,- EUR.

2.  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

3.  Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt unverändert.

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Nordfriesland vom ________________ 2010 (AZ: __________________) erteilt.

 

 

25938 Nieblum, den 06. April 2010.

                                                                                               Der Bürgermeister

                                                                  (LS)                     gez.: Riewerts

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Im Verlaufe des Baufortschrittes der Baumaßnahme „Haus des Gastes“ hat sich herausgestellt, dass der bisher veranschlagte Planansatz in Höhe von 400.000 EUR nicht ausreichend ist.

 

Die Gemeindevertretung geht davon aus, dass ein Bedarf von mindestens 500.000 EUR veranschlagt werden muss.

Da die Baumaßnahme mithilfe von Fremdmitteln (Darlehen) finanziert werden soll, reicht der in der Haushaltssatzung festgesetzte Kreditrahmen nicht aus. Folglich ist dieser dem voraussichtlichen Bedarf (einschl. Sicherheitsbetrag) anzupassen.

 

Der Kreditrahmen bedarf der kommunalaufsichtlichen Genehmigung. Die dieser Vorlage beigefügte Nachtrags-Haushaltssatzung ist demnach zur Genehmigung beim Landrat des Kreises Nordfriesland vorzulegen.

 

Anbetracht dessen,. dass die Darlehensaufnahme für die Gemeinde Nieblum kein finanzwirtschaftliches Risiko darstellt, wird davon ausgegangen, dass die Genehmigung auflagelos erteilt wird.